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Jahresabschluss / Gesamtabschluss
Jahresabschluss
Gemäß § 95 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Der Jahresabschluss besteht aus:
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Teilrechnungen
- Bilanz
Nach § 95 Abs. 2 GO NRW ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern. Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Lagebericht auszustellen. Gemäß § 96 GO NRW beschließt der Rat über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Jahresabschlüsse der vergangenen zwei Jahre werden veröffentlicht. Dazu gehören auch finanzwirtschaftliche Kennzahlen aus dem offiziellen Kennzahlenkatalog des Landes Nordrhein-Westfalen.
Folgende Jahresabschlüsse stehen Ihnen online zur Verfügung:
Jahresabschluss der Gemeinde Bönen 2022
Jahresabschluss der Gemeinde Bönen 2023
Gesamtabschluss und Beteiligungsbericht
In Nordrhein-Westfalen ist am 1. Januar 2019 das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (2. NKFWG NRW) in Kraft getreten. Im 2. NKFWG NRW ist unter anderem in dem neu in die Gemeindeordnung (GO) eingefügten § 116a eine größenabhängige Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses geregelt. Demzufolge kann eine Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. September des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres entscheiden, ob sie auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses verzichtet. Sofern eine Gemeinde auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses verzichtet, ist ein Beteiligungsbericht aufzustellen. Im Umkehrschluss bedeutete dies, wer einen Gesamtabschluss aufstellt, muss keinen Beteiligungsbericht mehr aufstellen.
Der Beteiligungsbericht wurde mit dem 2. NKFWG NRW dahingehend aufgewertet, dass Inhalte gesetzlich festgelegt sind. Demnach muss der Bericht zu sämtlichen verselbstständigten Aufgabenbereichen Informationen über die Beteiligungsverhältnisse und Jahresergebnisse, zum Stand der Verbindlichkeiten, zur Entwicklung des Eigenkapitals sowie eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen untereinander und mit der Gemeinde enthalten. Über den Beteiligungsbericht ist ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen. Der „neue“ Beteiligungsbericht dient als Ersatzberichterstattung für den Gesamtabschluss.
Der Rat der Gemeinde Bönen hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2022 über die Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses 2021 beschlossen.
Folgende Dokumente stehen Ihnen online zur Verfügung: