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Grundbesitzabgaben
Der Begriff Grundbesitzabgaben umfasst die mit einem Grundstück verbundenen Steuern und Gebühren. Zu den Grundbesitzabgaben gehören im Einzelnen die Grundsteuern (A und B), Müllabfuhrgebühren, Entwässerungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühren) und die Straßenreinigungsgebühren mit der Winterwartung.
Die Grundbesitzabgaben werden jährlich entsprechend den Vorschriften des Grundsteuergesetzes bzw. den jeweiligen Gebührensatzungen erhoben. Sie sind quartalsweise am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Über die jährlich zu zahlenden Grundbesitzabgaben erhält der Grundstückeigentümer in der Regel in der zweiten Hälfe des Monats Januar einen aktuellen Abgaben-Jahresbescheid (Veranlagungsbescheid). Eingetretene Veränderungen (z.B. die Ummeldung eines Müllgefäßes) werden in einem Abgaben-Änderungsbescheid (Berichtigungsbescheid) berücksichtigt.
Abfallgebühren Rest- und Biomüllgefäße
Eine Abfallentsorgungsgebühr wird für die auf dem Grundstück angemeldeten gebührenpflichtigen Müllgefäße erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Anzahl und Größe der bereitgestellten Abfallbehälter sowie der Anzahl der Abfuhren. Die für das Einsammeln von Abfällen zugelassen Abfallbehälter sowie die anfallenden Gebühren ergeben sich aus der Abfallentsorgungssatzung und der Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung.
Anliegen wie das An-, Ab- oder Ummelden von Müllgefäßen oder die Beantragung einer Befreiung von der Biotonne finden Sie im Behördenwegweiser.
Entwässerungsgebühren Schmutz- und Niederschlagswasser
Die Abwassergebühren werden für die Benutzung der Kanalisation getrennt für das eingeleitete Schmutzwasser und für das von den Grundstücken abgeleitete Niederschlagswasser erhoben.
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr fällt an für das Ableiten des Brauchwassers von dem Grundstück in die gemeindliche Abwasseranlage. Maßgeblich ist die Menge des verbrauchten Frischwassers. Berechnungsgrundlage sind die vom Wasserversorgungsunternehmen zugeführten Wassermengen des letzten Abrechnungszeitraumes von 12 Monaten, die der Gemeinde vor Beginn des Veranlagungszeitraumes vorliegen.
Niederschlagswassergebühr
Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr ist die Quadratmeterzahl der bebauten, überbauten und befestigten Grundstücksflächen, von denen Regenwasser abflusswirksam in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann.
Aktuelle Gebührensätze und weitere Regelungen ergeben sich aus der Entwässerungsgebührensatzung und der Entwässerungssatzung.
Straßenreinigungsgebühren und Winterwartung
Eine Gebühr für die Straßenreinigung und die Winterwartung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze wird für Grundstücke erhoben, die durch eine öffentliche und von der Gemeinde Bönen gebührenpflichtig gereinigte Straße erschlossen werden. Der aktuell geltende Gebührensatz und weitere Regelungen ergeben sich aus der Straßenreinigungsgebührensatzung und der Straßenreinigungssatzung. Die Zuordnung der Straßen zu den Reinigungsklassen ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis, der Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung.