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Umsetzung der Vorgaben des EU Beihilferechtes bei der Gemeinde Bönen
Die Gemeinde Bönen gewährt Zuschüsse an Institutionen im Gemeindegebiet, welche unter anderem Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) erbringen und ermöglicht hierdurch in der Regel den Ausgleich von Defiziten innerhalb der Institutionen. Diese Ausgleichszahlungen und Vergünstigungen sind gemäß aktueller und höchstrichterlicher Rechtsprechung an den strengen EU-beihilferechtlichen Maßstäben zu messen und auf Erfüllung des Tatbestandes der „verbotenen Beihilfe“ zu prüfen. Gegebenenfalls sind sogenannte Notifizierungsverfahren bei der EU durchzuführen.
Für bestimmte beihilferechtlich relevante Zuschüsse der Gemeinde Bönen ist zum 01.07.2014 die sogenannte Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO EU) in Kraft getreten. Diese stellt bei Erfüllung strenger Informationsverpflichtungen unter anderem Leistungen für ausgewählte Bereiche (zum Beispiel Infrastruktur, Kultur, Sport) von der Anzeige- und Genehmigungspflicht der EU frei.
Zur Erfüllung der durch die EU vorgegebenen Melde- und Informationspflichten dienen diese Website sowie die angefügten, downloadbaren Dokumente.