Ruhender Straßenverkehr, Ordnungswidrigkeiten

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Verkehrsteilnehmer haben sich so zu verhalten, dass keine andere Person geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Der Außendienst der Gemeinde Bönen ist angehalten, Vergehen zu ahnden, um alle am Straßenverkehr beteiligten Personen, insbesondere Kinder, Schwerbehinderte und Fußgänger, zu schützen.  

Ist die gebührenpflichtige Verwarnung erst einmal ausgesprochen, kann nach der Zustellung des Anhörungsbogens schriftlich Einwand erhoben werden. Die Angelegenheit wird dann durch den Innendienst geprüft.  

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Ansprechpartner/in

Hannah Rüschenbaum

 

Kontakt

Fon 0 23 83 / 933 242

Fax 0 23 83 / 933 119

E-Mail hannah.rueschenbaum@boenen.de 

 

Adresse

Am Bahnhof 7, 59199 Bönen

Zimmer 324

 

Sprechzeiten

Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr