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Ruhender Straßenverkehr, Ordnungswidrigkeiten
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Verkehrsteilnehmer haben sich so zu verhalten, dass keine andere Person geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Der Außendienst der Gemeinde Bönen ist angehalten, Vergehen zu ahnden, um alle am Straßenverkehr beteiligten Personen, insbesondere Kinder, Schwerbehinderte und Fußgänger, zu schützen.
Ist die gebührenpflichtige Verwarnung erst einmal ausgesprochen, kann nach der Zustellung des Anhörungsbogens schriftlich Einwand erhoben werden. Die Angelegenheit wird dann durch den Innendienst geprüft.