Grundsteuern
Beschreibung
Grundsteuerarten
Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und die Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke erhoben.
Bewertung des Grundbesitzes durch das Finanzamt
Das zuständige Finanzamt bewertet zunächst das Grundstück, setzt dafür einen Einheitswert fest und versendet den Bescheid über die Feststellung des Einheitswerts. Anschließend errechnet das Finanzamt daraus den Grundsteuermessbetrag, setzt diesen fest und versendet den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags.
Grundsteuerfestsetzung durch die Gemeinde
Die Höhe der jährlichen Grundsteuer ergibt sich dann aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem für das gesamte Gemeindegebiet einheitlichen Hebesatz. Der aktuell geltende Hebesatz ergibt sich aus der Hebesatz-Satzung.
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Grundsteuergesetz
Ansprechpartner/in
- Herr
Julian Kutsche
E-Mail:julian.kutsche@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 142
- Frau
Friederike Goertz
E-Mail:friederike.goertz@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 141
- Frau
Kerstin Ströer
E-Mail:kerstin.stroeer@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 143