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Öffnungszeiten des Rathauses während der Feiertage / Jahreswechsel

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Rathaus ist in der Zeit vom 21. Dezember 2024 bis zum 01. Januar 2025 geschlossen. Ab dem 02. Januar 2025 sind wir wieder für Sie zu unseren Öffnungszeiten erreichbar. 

 

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Erstellung einer Grundstückszufahrt / Bordsteinabsenkung

Anpassung einer Grundstückszufahrt Grundstückszufahrt Zuwegung

Beschreibung

Sofern im Zuge einer geplanten Grundstückszufahrt eine bauliche Anpassung der vorhandenen Nebenanlagen (Geh- bzw. Radwege) erforderlich wird, ist der Umbau beim zuständigen Baulastträger zu beantragen. In der Regel ist dies die Gemeinde Bönen, soweit anderweitige Straßenbaulastträger betroffen sind, können die jeweiligen Ansprechpartner bei der Gemeinde in Erfahrung gebracht werden.

Die notwendigen Umbaumaßnahmen, i.d.R. Bordsteinabsenkungen und Anpassung des Gesamtoberbaus in Abhängigkeit der zukünftigen Verkehrsbelastung, sind durch einen Fachbetrieb, in Abstimmung mit der Gemeinde und unter Berücksichtigung erforderlicher verkehrsregelnder Maßnahmen (Einholung von Verkehrsanordnungen), durchzuführen. Die Baukosten werden vollständig durch den Antragsteller getragen.

Benötigte Unterlagen

Ansprechpartner/in