Abwasserentsorgung / Entwässerung

Beschreibung

Innerhalb des Landeswassergesetztes (LWG) ist die Verpflichtung der Kommunen zur regelgerechten Abwasserbeseitigung definiert. Zur Erfüllung dieser Anforderungen betreibt und unterhält die Gemeinde Bönen ein umfangreiches Kanalisationsnetz, bestehend aus Freigefällekanälen im Misch- und Trennsystem, kommunalen Haupt- und Einzelhauspumpwerken einschließlich der zugehörigen Druckrohrleitungen sowie weiteren Sonderbauwerken der Ortsentwässerung.
Eine Sonderstellung nehmen die Stauraumkanäle Rexebach und Randsammler-Ost, das Regenüberlaufbecken / Regenrückhaltebecken Nordbögge sowie die Kläranlage Bönen ein, welche seitens des Lippeverbandes betrieben werden.
Das gesamte öffentliche Kanalisationsnetz (Kanalbestand) wird im s. g. digitalen Kanalkataster dokumentiert und fortgeschrieben.

Gemäß der Entwässerungssatzung der Gemeinde Bönen liegen die Grundstücksanschlussleitungen, (alternative Bezeichnung: Kanalhausanschlüsse), bis zum öffentlichen Kanal im privaten Eigentum. Für den Zustand dieser Abwasserleitungen sind ergo die Grundstückseigentümer/-innen verantwortlich.

Insofern der Anschluss an das kommunale Entwässerungssystem geplant oder erforderlich ist, wird die Zustimmung der Gemeinde auf Grundlage eines vorzulegenden Entwässerungsantrages bzw. eines Antrages zur Erstellung eines Grundstückskanalanschlusses erforderlich. Die entsprechenden Formblätter sind innerhalb des Formularcenters abrufbar. Die Herstellung des Kanalanschlusses erfolgt im öffentlichen Raum zwingend durch einen Vertragsunternehmer der Gemeinde Bönen. Die anfallenden Herstellungskosten werden vom Antragsteller getragen.

Weitergehende Details zu den abwassertechnischen und gebührenrelevanten Randbedingungen werden innerhalb der Entwässerungssatzung sowie der Entwässerungsgebührensatzung der Gemeinde Bönen umfassend beschrieben.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Benötigte Unterlagen

Ansprechpartner/in