Indirekteinleitungen

Beschreibung

Insofern gewerbliche / industrielle Abwässer, welche der kommunalen Kanalisation zugeführt werden sollen, erheblich von der Beschaffenheit häuslichen Abwassers abweichen, wird ein gesondertes Zustimmungsverfahren gem. §§ 14 und 17 der gemeindlichen Entwässerungssatzung und ggf. eine wasserrechtliche Antragstellung bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Unna erforderlich.

Neben produktionsspezifischen Abwässern, welche die Grenzwerte der Abwasserverordnung überschreiten, fallen insbesondere Abwässer aus den Bereichen von Tank- und Waschplätzen und Lagerflächen für wassergefährdende Stoffe sowie fetthaltige Abwässer, unter die relevante Kategorie.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Entwässerungssatzung der Gemeinde Bönen

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Ansprechpartner/in