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Öffnungszeiten des Rathauses während der Feiertage / Jahreswechsel

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Rathaus ist in der Zeit vom 21. Dezember 2024 bis zum 01. Januar 2025 geschlossen. Ab dem 02. Januar 2025 sind wir wieder für Sie zu unseren Öffnungszeiten erreichbar. 

 

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Indirekteinleitungen

Beschreibung

Insofern gewerbliche / industrielle Abwässer, welche der kommunalen Kanalisation zugeführt werden sollen, erheblich von der Beschaffenheit häuslichen Abwassers abweichen, wird ein gesondertes Zustimmungsverfahren gem. §§ 14 und 17 der gemeindlichen Entwässerungssatzung und ggf. eine wasserrechtliche Antragstellung bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Unna erforderlich.

Neben produktionsspezifischen Abwässern, welche die Grenzwerte der Abwasserverordnung überschreiten, fallen insbesondere Abwässer aus den Bereichen von Tank- und Waschplätzen und Lagerflächen für wassergefährdende Stoffe sowie fetthaltige Abwässer, unter die relevante Kategorie.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Entwässerungssatzung der Gemeinde Bönen

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Ansprechpartner/in