Regional- und Landesplanung

Beschreibung

Die Regionalplanung steckt einen Rahmen für die Planungen der Städte und Gemeinden ab. Diese Ziele werden in Regionalplänen zeichnerisch und textlich dargestellt. Zuständig Regionalplanungsbehörde ist der Regionalverband Ruhr neben den Bezirksregierungen Arnsberg Düsseldorf, Detmold, Köln und Münster. Die Gemeinde ist in regionalplanerische Verfahren eingebunden und wird somit beteiligt.

Die Absichten der Landesplanung werden im Landesentwicklungsplan dargestellt. Diese reichen von der Festlegung der Grundzüge der Raumstruktur bis hin zu Zielen des Wohnungsbaus, der Energieversorgung oder Lagerstättensicherung. Auch hier wird die Gemeinde bei landesplanerischen Vorhaben beteiligt.

Anders herum muss die Kommune sich an die Ziele und Grundsätze der Raumordnung, also der Regional- und Landesplanung, bei ihren gemeindlichen Planungsabsichten halten. Dafür sind Abstimmungs- du Beteiligungsverfahren vorgesehen.

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