Gewerbeanmeldung / Gewerbeummeldung / Gewerbeabmeldung

(Klein-)gewerbeschein

Beschreibung

Anzeigepflicht

Der Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit im stehenden Gewerbe ist beim Ordnungsamt der Gemeinde Bönen anzuzeigen. Gleiches gilt für die Verlegung und Beendigung des Gewerbebetriebs. Zudem ist auch dann eine Gewerbemeldung erforderlich, wenn der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind. Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse erforderlich (z.B. Reisegewerbetätigkeiten, Spielhallen- und Gaststättenbetriebe).

Verfahrensablauf

Die vorgenannten Gewerbeanzeigen bzw. -meldungen können entweder (nach erfolgter Registrierung) über das Internetportal: „Gewerbe.NRW“ oder persönlich beim Ordnungsamt der Gemeinde Bönen vorgenommen werden.

Ferner besteht auch die Möglichkeit, die entsprechenden Anträge per E-Mail oder Post zu übersenden. In allen Fällen ist es jedoch erforderlich, eine Kopie des amtlichen Lichtbildausweises der antragstellenden Person vorzulegen.

Hierzu sind nachfolgende Vordrucke zu verwenden: 

Gebühren

  • Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
    Gebühr: 26 Euro
  • Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
    Gebühr: 33 Euro
  • Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
    Gebühr: 13 Euro
  • Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden
    Gebühr: 15 Euro

    Rechtsgrundlagen (Allgemein)

    • §§ 14 ff. Gewerbeordnung, §§ 1 ff. Gewerbeanzeigeverordnung
    • Informationen auf Ihrem Weg zur Selbstständigkeit bekommen Sie außerdem beim Go! – Gründungsnetzwerk NRW der Gemeinschaftsaktion von Land und Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen oder bei der Wirtschaftsförderung des Kreises Unna.

    Ansprechpartner/in