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Öffnungszeiten des Rathauses während der Feiertage / Jahreswechsel

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Rathaus ist in der Zeit vom 21. Dezember 2024 bis zum 01. Januar 2025 geschlossen. Ab dem 02. Januar 2025 sind wir wieder für Sie zu unseren Öffnungszeiten erreichbar. 

 

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Müllgefäße - Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung

Gefäßtausch - Abfallgebühren

Beschreibung

Ihr aufgestelltes Abfallgefäß ist zu klein? Vielleicht benötigen Sie ein zusätzliches Abfallgefäß?

Mit der An-, Ab- oder Ummeldung von Müllgefäßen können Sie Ihren persönlichen Bedarf an Abfallgefäßen anmelden, Änderungen mitteilen oder den Abfuhrrhythmus der Abfallgefäße ändern lassen.

Wer kann die Änderung beantragen?

Ein schriftlicher Änderungsantrag (Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung) kann vom Grundstückseigentümer oder vom Verwalter für einen Wechsel der Größe des Abfallbehälters oder für einen Wechsel der Leerungshäufigkeit sowie für die Veränderung der Zahl der gebührenpflichtigen Abfallbehälter (Restmüll und Biomüll) gestellt werden.

Wann ist eine Änderung möglich?

Die Änderung ist jeweils vierteljährlich zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines Jahres möglich.

Wo beantrage ich den Gefäßtausch?

Sie haben die Möglichkeit, sich das unten stehende Formular zu Hause auszudrucken, auszufüllen und mit Ihrer Unterschrift versehen an die Gemeinde Bönen zu senden. Haben Sie Fragen zum Verfahren oder Vordruck, können Sie sich gerne an den zuständigen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung wenden (Abteilung Steuern und Abgaben). 

Wie bekomme ich das neue / geänderte Abfallgefäß?

Die Auslieferung und Abholung der Mülltonnen erfolgt, ebenso wie deren Leerung, durch die GWA Kommunal AöR. Bei einer Ummeldung oder Abmeldung stellen Sie bitte ab dem drittletzten Werktag vor dem gewünschten Termin die betroffene Mülltonne für die Mitarbeiter der GWA gut sichtbar und zugänglich auf. Die Fahrten zur Abholung der Müllgefäße oder zur Anbringung einer neuen Müllmarke erfolgen in der Regel getrennt von den üblichen Leerungsterminen. Ein abzuholendes Müllgefäß kann befüllt zurückgegeben werden.

Gebühren

Der erste Gefäßtausch im Kalenderjahr ist gebührenfrei. Ab der zweiten An,- Ab- oder Ummeldung im Kalenderjahr erhebt die Gemeinde Bönen eine Gefäßtauschgebühr.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Formulare

Ansprechpartner/in