Hund anmelden

Hundesteuer

Beschreibung

Für das Halten von Hunden erhebt die Gemeinde Bönen eine Hundesteuer.

Wann beginnt die Steuerpflicht?

Die Steuerpflicht beginnt innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme des Hundes.

Wer ist steuerpflichtig?

Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat.

Berechnungsgrundlage

Die Hundesteuer berechnet sich aufgrund der Rasse und der Anzahl der Hunde, die gehalten werden. Dabei wird zwischen Hunden und sogenannten "gefährlichen Hunden" unterschieden. Gefährliche Hunde sind

  • solche Hunde, bei denen die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Landeshundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) festgestellt worden ist
  • entsprechend § 3 Abs. 2 LHundG NRW Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden

Steuerbefreiung

Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen. Die Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Schwerbehindertenausweis bzw. Feststellungsbescheid.

Weitere Informationen können Sie der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bönen entnehmen (siehe unten).

SEPA-Lastschriftmandat 

Gerne können Sie der Gemeindeverwaltung per SEPA-Lastschriftmandat erlauben, die Hundesteuer bequem von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Damit vergessen Sie keine anstehenden Zahlungen und ersparen sich eine Menge Zeitaufwand. Selbstverständlich lässt sich das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.

Gebühren

Die Hundesteuer beträgt jährlich

  • für einen Hund 96,00 Euro
  • für zwei Hunde 108,00 Euro je Hund
  • für drei und mehr Hunde 120,00 Euro je Hund
  • für einen gefährlichen Hund 540,00 Euro
  • für zwei und mehr gefährliche Hunde 636,00 Euro je Hund

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Benötigte Unterlagen

Ist der Hund im ausgewachsenen Zustand schwerer als 20 kg oder größer als 40 cm, müssen Sie beim Ordnungsamt bestimmte Unterlagen einreichen. Näheres dazu entnehmen Sie bitte der Inhaltsseite Hundeanzeige für einen großen Hund.

Formulare

Ansprechpartner