SEPA-Lastschriftverfahren
Beschreibung
Fällige Abgaben und Gebühren werden durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates (ehemals Einzugsermächtigung) für die Teilnahme am Lastschriftverfahren auf einfache und bequeme Weise entrichtet. Die Gemeindeverwaltung bietet Ihnen den einfachsten Zahlungsweg an: Erteilen Sie der Gemeinde Bönen zum Einzug von fälligen Zahlungen per Lastschriftverfahren ein sogenanntes "SEPA-Lastschriftmandat".
Ihre Vorteile
- Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn sich der Abgabenbetrag ändert
- Keine umständlichen Einzelüberweisungen
- Selbst wenn Sie den Fälligkeitstermin vergessen sollten, SIE ZAHLEN IMMER PÜNKTLICH!
Gleichzeitig verringern Sie den Verwaltungsaufwand und helfen der Gemeinde Bönen Kosten und Ihnen Zeit zu sparen.
Bei Fälligkeit einer Zahlung an die Gemeinde Bönen wird der entsprechende Betrag von Ihrem angegebenen Girokonto abgebucht. Sie sorgen lediglich für die erforderliche Deckung Ihres Kontos. Sie erhalten für das SEPA-Lastschriftmandat eine eindeutige persönliche Mandatsreferenznummer, mit der Sie immer Abbuchungen zu Ihrer Vereinbarung mit der Gemeinde Bönen erkennen können. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren können Sie jederzeit widerrufen - ohne Risiko und ohne Kosten. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften zum SEPA-Zahlungsverkehr ist die Erteilung eines Lastschriftmandates per Telefon oder E-Mail nicht mehr möglich. Es wird darum gebeten, das vorgegebene Formular für das SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben bei der Gemeinde einzureichen.
Formulare
Ansprechpartner/in
- Herr
Matthias Heyer
E-Mail:matthias.heyer@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 134
- Frau
Heike Luhmann
E-Mail:heike.luhmann@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 132
- Frau
Nicole Heimann
E-Mail:nicole.heimann@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 131