Beschreibung
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung und belegt, dass Sie keine Verbindlichkeiten bei der Gemeinde Bönen haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhalten haben. Beispielsweise dürfen keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird z.B. im Gaststättengewerbe, bei Transportunternehmen oder bei der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, telefonisch oder auch per E-Mail anfordern. Sie wird Ihnen innerhalb weniger Tage per Post zugesandt. Die Bescheinigung kann aber auch persönlich bei der Gemeindekasse im Rathaus abgeholt werden.
Ansprechpartner/in