Beschreibung
In Bescheiden und/oder Rechnungen der Gemeindeverwaltung werden Termine mitgeteilt, bis zu welchem Zeitpunkt Sie die Zahlung getätigt haben müssen. Werden Forderungen nicht zu dem angegebenen Fälligkeitstermin entrichtet, erhält der Zahlungspflichtige eine Mahnung. Hierbei fallen bereits Mahngebühren und je nach Betrag der Hauptforderung auch Säumniszuschläge sowie Portokosten an.
Zwangsvollstreckung
Um weitere Kosten zu vermeiden, wird dem Zahlungspflichtigen so Gelegenheit gegeben, vor Einleitung der Zwangsvollstreckung die Forderung zu begleichen. Wichtig ist, dass bei öffentlich-rechtlichen Forderungen nur einmal gemahnt werden muss, bevor die Zwangsvollstreckung beginnt. Eine zweite oder dritte Mahnung, wie dies im privaten Bereich durchaus üblich ist, hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Es empfiehlt sich also, die Mahnung ernst zu nehmen, und die Angelegenheit umgehend zu regeln.
Gemeindekasse als Vollziehungsbehörde
Zuständig ist die Gemeindekasse als Vollziehungsbehörde für das Mahn- und Vollstreckungswesen der Gemeindeverwaltung Bönen. Die Einziehung insbesondere öffentlich-rechtlicher Forderungen wird im Wege der Amtshilfe auch für fremde Vollstreckungsbehörden wahrgenommen.
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