Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Beschreibung

Die Grundsicherung ist eine Sozialhilfeleistung für Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Bei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind, kann diese Form der Hilfe ebenfalls in Betracht kommen. Dabei ist es wichtig, dass keine Aussicht darauf besteht, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann.

Voraussetzungen


Grob umrissen, kommt es neben Lebensalter und Erwerbsminderung (bei noch nicht 65-Jährigen) darauf an, dass 

  • der Lebensunterhalt nicht (ganz) aus eigenem Einkommen und Vermögen beschafft werden kann (außer eigenen Mitteln werden allerdings auch solche des Ehegatten oder Lebenspartners oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft berücksichtigt, soweit sie dessen notwendigen Lebensunterhalt übersteigen),
  • die Bedürftigkeit nicht schuldhaft herbeigeführt ist,
  • keine Kinder bzw. Eltern mit hohem Einkommen die Sorge übernehmen können,
  • der gewöhnliche Aufenthalt im Inland liegt, 
  • Leistungen der Grundsicherung beantragt sind.

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