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Öffnungszeiten des Rathauses während der Feiertage / Jahreswechsel

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Rathaus ist in der Zeit vom 21. Dezember 2024 bis zum 01. Januar 2025 geschlossen. Ab dem 02. Januar 2025 sind wir wieder für Sie zu unseren Öffnungszeiten erreichbar. 

 

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Wohngeld

Beschreibung

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum, wenn die Höhe der Miete oder Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushaltes übersteigt.

Wohngeld wird gewährt als Mietzuschuss für Mieter-/innen einer Wohnung oder als Lastenzuschuss für Eigentümer-/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

Ob Sie einen Zuschuss erhalten und in welcher Höhe, richtet sich unter anderen nach

  • der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsmitglieder, sowie
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.

Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie auch anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ermitteln und den Antrag online stellen.

Darüber hinaus stehen Ihnen weitere Informationen und ausfüllbare Antragsvordrucke auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW  zur Verfügung.

Empfänger von bestimmten Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sozialhilfe) sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen, da die Kosten für die Unterkunft bei der Berechnung des Leistungsbezuges bereits berücksichtigt worden sind.

Für die Entgegennahme des Wohngeldantrags sowie weitere Beratung stehen Ihnen während der Öffnungszeiten die Ansprechpartnerinnen der Wohngeldstelle zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Wohngeldgesetz (WoGG)

Benötigte Unterlagen

Für den Antrag benötigen Sie auf jeden Fall ein Einkommensnachweis und eine Bescheinigung des Vermieters bzw. im Falle von Eigentum ein Nachweis der Belastung. In einigen Fällen können weitere Unterlagen/ Nachweise erforderlich sein.

Formulare

Ansprechpartner/in