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Öffnungszeiten des Rathauses während der Feiertage / Jahreswechsel

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Rathaus ist in der Zeit vom 21. Dezember 2024 bis zum 01. Januar 2025 geschlossen. Ab dem 02. Januar 2025 sind wir wieder für Sie zu unseren Öffnungszeiten erreichbar. 

 

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Personalausweis

Vorläufiger Personalausweis Personalausweises für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

Beschreibung

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.
Seit dem 01.11.2010 wird der neue Personalausweis mit mehreren neuen Funktionen ausgegeben.

Durch das praktische Scheckkartenformat passt der neue Personalausweis bequem in jede Geldbörse.
Neu ist ein integrierter Chip, der vielseitige Nutzungsmöglichkeiten eröffnet. Eine weitere Möglichkeit ist die Online-Ausweisfunktion, auch eID-Funktion (eID = electronic Identitiy) genannt.

Damit können Sie sich im Internet und an Automaten sicher und eindeutig anmelden und Ihre Identität belegen. Im Chip des Personalausweises sind ein Foto und Fingerabdrücke gespeichert.
Die Kombination von Foto und Fingerabdruck macht es Unberechtigten sehr viel schwerer,
das Dokument z.B. bei Verlust zu missbrauchen.

Der Antrag für die Ausstellung eines Personalausweises muss eigenhändig unterschrieben werden. Sie können sich also nicht vertreten lassen.

Beantragung eines Personalausweises für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

Zur eindeutigen Identifizierung müssen alle Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren bei der Antragstellung anwesend sein. 

  • Wenn das Kind über 10 Jahre alt ist, ist der Personalausweisantrag vom Kind zu unterschreiben.
  • Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater, Betreuerin oder Betreuer) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine schriftliche Zustimmungserklärung der weiteren Personensorgeberechtigten und deren Personalausweis oder Pass vorzulegen.
  • Besteht eine Betreuung müssen Sie die Bestellungsurkunde mitbringen.
  • Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis abholen, müssen Sie den alten Ausweis unbedingt vorlegen.
  • Wurde Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt, müssen Sie diesen ebenfalls abgeben.
  • Durch die Erteilung einer Vollmacht können Sie sich bei der Abholung vertreten lassen. Voraussetzung hierfür ist der Erhalt des PIN-Briefes. Ansonsten ist das persönliche Erscheinen zwingend erforderlich.  

Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahre 6 Jahre.

Änderungen

Diese sind nur bei Wohnort und Straße möglich. Ändert sich der Familienname z. B. durch Eheschließung, muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für die Herstellung eines Personalausweises in der Bundesdruckerei in Berlin beträgt im Normalfall 2 bis 3 Wochen.

Vorläufiger Personalausweis

In dringenden Fällen ist es möglich, dass ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt wird. Die Gültigkeit beträgt höchstens drei Monate.

Gebühren

Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises, die bei Antragstellung zu bezahlen sind

  • für Personen ab 24 Jahre 37,00 Euro
  • für Personen unter 24 Jahre 22,80 Euro

 


Gebührenfrei sind

  • das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
  • das Ändern der PIN im Bürgerbüro
  • das Entsperren der Online-Ausweisfunktion (bei Wiederauffinden nach Verlust)
  • das erstmalige Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Vollendung des 16. Lebensjahres
  • die Änderung der Anschrift bei Umzügen sowie
  • das Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

 


Gebühren für einen vorläufigen Personalausweis

  • 10,00 Euro

Benötigte Unterlagen

Für Ihren Antrag wird benötigt:

  • Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, oder
  • Kinderreisepass oder Kinderausweis oder
  • Reisepass - ein biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit, Größe 45 Millimeter x 35 Millimeter, Hochformat ohne Rand.
    (Bitte beachten Sie die Informationen des Bundesinnenministeriums zum Thema Lichtbild)
  • Familienstammbuch, Geburts-oder Heiratsurkunde

Sollte der Personalausweis nicht persönlich abgeholt werden können benötigen Sie eine

Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind Sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

Formulare

Ansprechpartner/in