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Öffnungszeiten des Rathauses während der Feiertage / Jahreswechsel

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Rathaus ist in der Zeit vom 21. Dezember 2024 bis zum 01. Januar 2025 geschlossen. Ab dem 02. Januar 2025 sind wir wieder für Sie zu unseren Öffnungszeiten erreichbar. 

 

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Urkunden

Beschreibung

Beim Standesamt können Sie zum Nachweis des Personenstands und der Namensführung folgende Personenstandsurkunden bekommen
  • Beglaubigte Auszüge oder Abschriften aus den Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern
  • Eheurkunden
  • Geburtsurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Mehrsprachige (internationale) Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
  • Sterbeurkunden
Personenstandsurkunden können immer nur von dem Standesamt ausgestellt werden, das den Personenstandsfall beurkundet hat. Professionelle Urkundenbeschaffer, z.B. über das Internet, fordern eine hohe Bearbeitungsgebühr, die u.U. die tatsächliche Verwaltungsgebühr um ein Vielfaches übersteigt. Wir empfehlen Ihnen daher, die Urkunden direkt beim Standesamt Bönen anzufordern. Hinweis: Die einzelnen Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes kann die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern bzw. Lebenspartnerinnen, Vorfahren und Abkömmlingen. Geschwistern wird ein erleichtertes Benutzungsrecht eingeräumt. Hier reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses. Andere Personen, also auch Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte, haben nur dann ein Recht, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie also nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht, ggf. einen vollstreckbaren Titel, Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches einreichen. 

Gebühren

  • Sämtliche Personenstandsurkunden kosten jeweils 10,00 Euro.
  • Weitere Ausfertigungen der Urkunde, die gleichzeitig für die gleiche Person bestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
    (Beispiel: 2 Geburtsurkunden kosten 15,00 Euro, 3 Geburtsurkunden 20,00 Euro, u.s.w.) 

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Personenstandsgesetz

Ansprechpartner/in