Namensänderungen
Beschreibung
Es gibt verschiedene namensrechtliche Erklärungen, wie
- Angleichungserklärung
- Bestimmung eines Ehenamens
- Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen
- Hinzufügung eines Namens (Doppelname)
- Namenserklärung für Spätaussiedler oder Ausländer, die ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht anpassen möchten
- Namenserteilung
- öffentlich-rechtliche Namensänderung
- Wiederannahme eines früheren Namens
- Widerruf der Hinzufügung
Bestimmung eines Ehenamens
Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburtsname des Ehegatten 1 oder des Ehegatten 2 sein. Auch ein aus der Vorehe stammender Name kann zum Ehenamen bestimmt werden. Die Bestimmung eines Ehenamens ist endgültig und unwiderruflich. Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, bleibt es bei getrennter Namensführung.
Wer bei Bestimmung eines Ehenamens auf seinen Namen verzichtet hat, kann seinen Namen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen (Doppelname). Ehegatten können nach Auflösung der Ehe durch Tod oder rechtskräftige Scheidung ihren Geburtsnamen oder den bei Eingehung der Ehe geführten Namen (aus einer früheren Ehe) ohne Frist wieder annehmen.
Bestimmung eines Namens für Vertriebene und Spätaussiedler
Vertriebene und Spätaussiedler können durch Erklärung Namensbestandteile ablegen (z. B. einen Vatersnamen), eine deutschsprachige Form ihres Familiennamens oder ihrer Vornamen annehmen.
Angleichung
Eingebürgerte Deutsche haben die Möglichkeit, ihren nach einem ausländischen Recht erworbenen Namen an das deutsche Recht anzupassen (Angleichung).
Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Neben den Namensänderungen nach bürgerlichem Recht hat der Gesetzgeber auch die Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung (auch behördliche Namensänderung genannt) geschaffen. Zuständig für diese Namenserklärungen ist die Kreisverwaltung Unna.
Gebühren
- Die gesetzliche Gebühr für eine namensrechtliche Erklärung beträgt 21,00 Euro.
- Eine Bescheinigung über die Namensänderung kostet 9,00 Euro.
Ausnahmen: Bestimmung des Ehenamens direkt bei der Eheschließung, Namenserklärung nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Diese Erklärungen sind kostenlos.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Personenstandsgesetz
- Bundesvertriebenengesetz
Ansprechpartner/in
- Frau
Carmen Bahrenberg
E-Mail:carmen.bahrenberg@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 292
- Frau
Semra Seida
E-Mail:semra.seida@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 291