Ehefähigkeitszeugnis
Beschreibung
Wenn eine Ehe im Ausland geschlossen werden soll, ist oftmals ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig. Das ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts darüber, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis im Weg steht.
Gebühren
- Das Ehefähigkeitszeugnis für die Heirat im Ausland kostet 40,00 Euro.
- Wenn ausländisches Recht zu beachten ist (wenn einer der Eheschließenden nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat), sind 66,00 Euro zu zahlen.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Personenstandsgesetz
Benötigte Unterlagen
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses werden in der Regel die gleichen Unterlagen benötigt, die auch zur Anmeldung der Eheschließung beim deutschen Standesamt vorzulegen sind.
Ansprechpartner/in
- Frau
Carmen Bahrenberg
E-Mail:carmen.bahrenberg@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 292
- Frau
Semra Seida
E-Mail:semra.seida@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 291