Bestattungsgebühr
Beschreibung
Für die Beisetzung von Verstorbenen in Sarg oder Urne erhebt die Gemeinde Bönen die Bestattungsgebühr.
Beginn und Ende der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistung, der schriftlichen Beauftragung der Bestattung.
Wer ist gebührenpflichtig?
Gebührenpflichtig ist die Person, die die Bestattung in Auftrag gibt.
Berechnungsgrundlage
Nach Maßgabe der beauftragten Bestattungsform und der damit verbundenen Begräbnisstätte wird für die Beisetzung eines Leichnams in einem Sarg oder der Beisetzung der Urne die Bestattungsgebühr festgesetzt.
Nähere Informationen (auch Gebührenstaffelungen etc.) können Sie der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Bönen entnehmen (siehe unten).
Gebühren
- Die aktuellen Gebührensätze finden Sie in der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Bönen
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
- Friedhofssatzung der Gemeinde Bönen
- Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Bönen
Ansprechpartnerin
- Frau
Elina Schulze
E-Mail:elina.schulze@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 351