Beurkundungen von Sterbefällen
Beschreibung
Zuständigkeit
Zuständig für die Beurkundung des Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Ablauf
Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten Werktag nach dem Sterbetag beim Standesamt angezeigt werden. In der Regel beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen, welches dann auch alle Formalitäten beim Standesamt erledigt.
Gebühren
- Eine Sterbeurkunde kostet 10,00 Euro.
- Jede weitere Urkunde, die direkt bei der Beurkundung ausgestellt wird, kostet 5,00 Euro.
- Die Urkunden für die Bestattung, Krankenkasse und für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Personenstandsgesetz
Benötigte Unterlagen
- Das Standesamt oder auch das Bestattungsunternehmen informieren Sie genau, welche Dokumente für die Beurkundung des Sterbefalles vorgelegt werden müssen.
Ansprechpartner/in
- Frau
Carmen Bahrenberg
E-Mail:carmen.bahrenberg@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 292
- Frau
Semra Seida
E-Mail:semra.seida@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 291