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Öffnungszeiten des Rathauses während der Feiertage / Jahreswechsel

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Rathaus ist in der Zeit vom 21. Dezember 2024 bis zum 01. Januar 2025 geschlossen. Ab dem 02. Januar 2025 sind wir wieder für Sie zu unseren Öffnungszeiten erreichbar. 

 

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Beurkundungen von Sterbefällen

Beschreibung

Zuständigkeit

Zuständig für die Beurkundung des Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

Ablauf

Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten Werktag nach dem Sterbetag beim Standesamt angezeigt werden. In der Regel beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen, welches dann auch alle Formalitäten beim Standesamt erledigt.

Gebühren

  • Eine Sterbeurkunde kostet 10,00 Euro.
  • Jede weitere Urkunde, die direkt bei der Beurkundung ausgestellt wird, kostet 5,00 Euro.
  • Die Urkunden für die Bestattung, Krankenkasse und für Rentenzwecke sind gebührenfrei. 

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Personenstandsgesetz

Benötigte Unterlagen

  • Das Standesamt oder auch das Bestattungsunternehmen informieren Sie genau, welche Dokumente für die Beurkundung des Sterbefalles vorgelegt werden müssen.

Ansprechpartner/in