Straßenreinigungsgebühr

Beschreibung

Für die Reinigung öffentlicher Straßen und Wege erhebt die Gemeinde Bönen Straßenreinigungsgebühren.

Beginn und Ende der Gebührenpflicht

Die Gebührenpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, der auf den Beginn der regelmäßigen Reinigung folgt. Sie endet mit dem Ende des Monats, mit dem die regelmäßige Reinigung eingestellt wird.

Wer ist gebührenpflichtig?

Gebührenpflichtig sind die Eigentümer des erschlossenen Grundstückes. Eigentümer ist die Person, die als Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen ist. Erfolgt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der/die Rechtsnachfolger/in gebührenpflichtig. Als Tag des Wechsels gilt der Tag des wirtschaftlichen Übergangs.

Berechnungsgrundlage

Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach der Grundstückslänge entlang der zu reinigenden Straße. Dabei sind Straßenart, Umfang und Häufigkeit der Reinigung sowie die Zahl der Reinigungen maßgeblich.

Nähere Informationen können Sie der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Bönen entnehmen (siehe unten).

SEPA-Lastschriftmandat

Gerne können Sie der Gemeindeverwaltung per SEPA-Lastschriftmandat erlauben, die Straßenreinigungsgebühren zusammen mit den weiteren Grundbesitzabgaben bequem von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Damit vergessen Sie keine anstehenden Zahlungen und ersparen sich eine Menge Zeitaufwand. Selbstverständlich lässt sich das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.

Gebühren

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

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