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Öffnungszeiten des Rathauses während der Feiertage / Jahreswechsel

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Rathaus ist in der Zeit vom 21. Dezember 2024 bis zum 01. Januar 2025 geschlossen. Ab dem 02. Januar 2025 sind wir wieder für Sie zu unseren Öffnungszeiten erreichbar. 

 

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Melde- und Aufenthaltsbescheinigung

Beschreibung

Auf Wunsch stellt das Bürgerbüro der Gemeinde Bönen Personen, die in Bönen gemeldet sind,
eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus.

Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft über den aktuellen Meldestatus einer Person und enthält in der Regel folgende Inhalte:


  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrade
  • gegenwärtige Anschrift

Zusätzlich enthält die Aufenthaltsbescheinigung Informationen über den Familienstand
und die Religionszugehörigkeit.

Sie können den Antrag durch eigene persönliche Vorsprache oder durch persönliche Vorsprache
eines bzw. einer schriftlich Bevollmächtigten stellen.

Wenn Sie eine Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung durch persönliche Vorsprache beantragen,
halten Sie bitte ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) sowie die Gebühr
in Höhe von 9,00 Euro bereit.

Sollte ein schriftlich Bevollmächtigter bzw. eine schriftlich Bevollmächtigte den Antrag für Sie stellen,
so muss bei der Antragstellung die schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes
(zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt werden.
Auch hier ist die Gebühr in Höhe von 9,00 Euro direkt zu entrichten.

Gebühren

  • In der Regel ist eine Gebühr in Höhe von 9,00 Euro zu entrichten.
  • Gebührenfrei sind diese Bescheinigungen nur, wenn Sie die Bescheinigung dem Versorgungsamt auf dessen Anforderung hin vorlegen müssen oder eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke benötigen.

Ansprechpartner/in