Entsorgungsgebühr Kleinkläranlagen

Klärschlammbeseitigungsgebühr

Beschreibung

Für die Abfuhr und Entsorgung von Klärschlamm aus Grundstücksentwässerungsanlagen erhebt die Gemeinde Bönen eine Klärschlammbeseitigungsgebühr.

Beginn und Ende der Gebührenpflicht

Die Gebührenpflicht entsteht mit der Inanspruchnahme der Einrichtung der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.

Wer ist gebührenpflichtig?

Gebührenpflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Entsorgung der jeweiligen Grundstücksentwässerungsanlage Eigentümer des an die Grubenentsorgung angeschlossenen Grundstückes ist.

Eigentümer ist die Person, die als Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen ist. Erfolgt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der/die Rechtsnachfolger/in gebührenpflichtig. Als Tag des Wechsels gilt der Tag des wirtschaftlichen Übergangs.

Berechnungsgrundlage

Maßstab für die Benutzungsgebühr ist die Menge des abgefahrenen Grubeninhalts. Dazu gehört auch benötigtes Spülwasser. Als Berechnungseinheit gilt der halbe Kubikmeter abgefahrener Grubeninhalt, gemessen an der Messeinrichtung des Spezialabfuhrfahrzeuges.

Nähere Informationen können Sie der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen und der Entwässerungsgebührensatzung der Gemeinde Bönen entnehmen (siehe unten).

Gebühren

  • Die aktuellen Gebührensätze finden Sie in der Entwässerungsgebührensatzung der Gemeinde Bönen

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Ansprechpartner/in