Fischereischein

Beschreibung

Der Fischereischein berechtigt zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern. Wenn Sie die Fischerei ausüben möchten, benötigen Sie grundsätzlich einen Fischereischein. Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (Pächter bzw. Eigentümer) des Gewässers notwendig. Diese Zustimmung wird in der Regel durch Ausgabe eines gebührenpflichtigen Fischereierlaubnisscheins (z.B. Tages- oder Jahreskarte) erteilt. Der Fischereischein wird im Bürgerbüro für 1 Jahr oder 5 Jahre ausgestellt.

Jugendfischereischein

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder 5-Jahres-Fischereischein erhalten. Ein Jugendfischereischein wird ausgestellt, wenn das 10.Lebensjahr aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet ist. Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.Weitere Informationen finden Sie beim Kreis Unna - Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Fischereiwesen.

Gebühren

  • 1-Jahres-Fischereischein 16,00 Euro
  • 5-Jahres-Fischereischein 48,00 Euro
  • Jugendfischereischein 8,00 Euro
  • Ersatzfischereischein 5,00 Euro

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • das Zeugnis über die Fischerprüfung
  • ein Lichtbild

 


Für den Jugendfischereischein benötigen Sie ebenfalls


  • ein Lichtbild, sowie
  • die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

 


Für die Verlängerung eines Fischereischeines benötigen Sie


  • den bisherigen Fischereischein
  • sollte im alten Fischereischein kein Verlängerungsfeld mehr vorhanden sein, ist ein Lichtbild aus neuester Zeit für den neuen Fischereischein erforderlich.

Ansprechpartner/in