Informationen zur Steueridentifikationsnummer

Steuer-ID

Beschreibung

Bis Ende des Jahres 2008 wurde die Steueridentifikations-Nummer allen Steuerpflichtigen in einem Anschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern mitgeteilt.

Die Steuer-ID ist bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen den Finanzbehörden gegenüber zu verwenden.

In der Regel finden Sie Ihre Steuer-ID auch

  • im Einkommenssteuerbescheid,
  • auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder
  • im Informationsschreiben Ihres Finanzamtes. Mit diesem Schreiben hat Sie Ihr Finanzamt im Oktober oder November 2011 über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert.

Eine Steuer-ID kann direkt beim Bundeszentralamt für Steuern über ein Online-Formular angefordert werden. 

Dazu werden folgende Daten benötigt: Name, Vorname, Andresse, Geburtsdatum und Geburtsort.

Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Steuer-ID schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anzufordern. Dazu senden Sie ein Schreiben mit den o.g. Daten an das BZSt in 56221 Bonn.

Aufgrund des hohen Anfragevolumens kann es bei der Mitteilung der Steuer-ID jedoch zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Alternativ hierzu kann Ihnen auch das Bürgerbüro eine Bescheinigung über Ihre Steuer-ID ausstellen.

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