Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Für Jugendliche, die bei Aufnahme eines Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnisses das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Der Untersuchungsberechtigungsschein kann persönlich oder durch einen Erziehungsberechtigten beantragt werden. Gebühren entstehen für die Ausstellung nicht. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird direkt ausgestellt.
Ab dem 01.10.2023 erfolgt die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins über den Onlineantrag.
Mit dem untenstehenden Link können Sie ab sofort den Untersuchungsberechtigungsschein selber beantragen.
https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen
Ansprechpartner/in
- Frau
Beate Gumienny
E-Mail:beate.gumienny@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 284
- Frau
Daniela Pantel
E-Mail:daniela.pantel@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 283
- Frau
Regina Noll
E-Mail:regina.noll@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 282
- Frau
Andrea Wiese
E-Mail:andrea.wiese@boenen.de
Telefon: 02383 / 933 283
- Frau
Carmen Bahrenberg
E-Mail:carmen.bahrenberg@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 283