Untersuchungsberechtigungsschein

(UB-Schein)

Beschreibung

Für Jugendliche, die bei Aufnahme eines Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnisses das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Der Untersuchungsberechtigungsschein kann persönlich oder durch einen Erziehungsberechtigten beantragt werden. Gebühren entstehen für die Ausstellung nicht. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird direkt ausgestellt.

Ab dem 01.10.2023 erfolgt die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins über den Onlineantrag.

Mit dem untenstehenden Link können Sie ab sofort den Untersuchungsberechtigungsschein selber beantragen.

 https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen

Ansprechpartner/in