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Öffnungszeiten des Rathauses während der Feiertage / Jahreswechsel

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Rathaus ist in der Zeit vom 21. Dezember 2024 bis zum 01. Januar 2025 geschlossen. Ab dem 02. Januar 2025 sind wir wieder für Sie zu unseren Öffnungszeiten erreichbar. 

 

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Informationen zum neuen Schwerbehindertenausweis

Beschreibung

Ab dem 1. September 2014 gibt es den Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat. Er enthält erstmals den Nachweis der Schwerbehinderung in englischer Sprache sowie eine Kennzeichnung in Brailleschrift, damit blinde Menschen den Ausweis von ihren anderen Karten gleicher Größe unterscheiden können.

Alle bisherigen Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis sie abgelaufen sind. Es besteht kein Umtauschzwang, alle Nachteilsausgleiche können auch mit dem alten Ausweis weiterhin in Anspruch genommen werden. Wer jedoch den alten Ausweis in einen neuen umtauschen möchte, kann dies unter Vorlage eines farbigen und aktuellen Lichtbilds im Passbildformat beim Bürgerbüro beantragen. Der Umtausch ist gebührenfrei.

Wichtig: Eine Verlängerung des bisherigen Schwerbehindertenausweises ist nur noch möglich, wenn

  • auf dem Ausweis noch Verlängerungsfelder frei sind und
  • der Inhaber / die Inhaberin noch keinen neuen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat haben möchte

Bei einer Änderung des Grades der Behinderung oder Zuerkennung von zusätzlichen Merkzeichen wird in jedem Fall ein neuer Ausweis im Scheckkartenformat ausgestellt. Eine Verlängerung befristet ausgestellter Ausweise im Scheckkartenformat wird künftig ebenfalls nicht mehr möglich sein. Auch hier wird eine Neuausstellung erforderlich.

Unbefristet ausgestellte Schwerbehindertenausweise (aus Papier) bleiben uneingeschränkt gültig. Wenn vom Inhaber/von der Inhaberin gewünscht, kann jedoch ein kostenloser Umtausch erfolgen. Weitere Infos zum neuen Schwerbehindertenausweis finden Sie (auch in Gebärdensprache) im Internetportal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Die nach dem Schwerbehindertenrecht zu erfüllenden Aufgaben werden weitestgehend vom Kreis Unna wahrgenommen, der im Jahr 2008 die Aufgaben des aufgelösten Versorgungsamtes Dortmund übernommen hat.

Das Bürgerbüro Bönen bietet Ihnen folgende Dienstleistungen und Services im Zusammenhang mit Schwerbehindertenausweisen an:

  • Annahme Ihres Erst- bzw. Änderungsantrages (zur Weiterleitung an den Kreis Unna)

Anträge für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises (Erstantrag) oder auf Feststellung eines (höheren) Grades der Behinderung sowie die Feststellung von Merkzeichen (Änderungsantrag) erhalten sie in gedruckter Form im Bürgerbüro Bönen. Ihren ausgefüllten Antrag leiten wir dann gerne an die zuständige Kreisverwaltung Unna zur Bearbeitung weiter. Alternativ können Sie sich das für die Antragstellung notwendige Formular auch hier als PDF-Datei herunterladen.

Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises (gilt ab dem 01.09.2014 nur noch für Schwerbehindertenausweise alter Form)

Grundsätzlich können Sie Ihren Schwerbehindertenausweis im Bürgerbüro verlängern lassen, vorausgesetzt, es gibt noch freie Felder auf dem Ausweis.

Sollte sich zum Zeitpunkt der Verlängerung allerdings auch eine Änderung Ihres Behindertenstatus (z.B. Feststellung eines höheren Grades der Behinderung oder eines Merkzeichens) ergeben, müssen Sie sich direkt an die Kreisverwaltung wenden.

Formulare

Ansprechpartner/in