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Öffnungszeiten des Rathauses während der Feiertage / Jahreswechsel

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Rathaus ist in der Zeit vom 21. Dezember 2024 bis zum 01. Januar 2025 geschlossen. Ab dem 02. Januar 2025 sind wir wieder für Sie zu unseren Öffnungszeiten erreichbar. 

 

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Rundfunkbeitrag

Beschreibung

Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

Der neue Rundfunkbeitrag ab 01.01.2013: Was ändert sich für Bürgerinnen und Bürger?

Für Bürgerinnen und Bürger gilt künftig die einfache Regel: „Eine Wohnung - ein Beitrag" – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Das heißt: Familien, WGs und nichteheliche Lebensgemeinschaften zahlen künftig nur einen Beitrag - Mehrfachbelastungen entfallen.

Befreiung auf Antrag möglich

Bürgerinnen und Bürger, die bestimmte staatliche Sozialleistungen empfangen, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, beteiligen sich mit einem ermäßigten Beitrag. Taubblinde Menschen sind selbstverständlich wie bisher auch befreit. Details zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags finden Sie unter Sie unter Der Rundfunkbeitrag.Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular kann entweder direkt vom Antragsteller oder Antragstellerin zusammen mit dem entsprechenden Nachweis (z.B. Original oder beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises mit dem Vermerk „RF“, oder Bescheid über die Leistung von ALG II oder Sozialhilfe) an ARD/ZDF geschickt werden oder auch im Bürgerbüro abgegeben werden.

Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten

Die Unterlagen werden vom Bürgerbüro gesammelt zur ARD/ZDF geschickt, die den Befreiungsantrag prüft und den entsprechenden Bewilligungsbescheid per Post zurückschickt. Für Rückfragen steht der ARD/ZDF-Beitragsservice unter der Rufnummer „018599950400“ zur Verfügung.

Gebühren

  • Prüfung und Ausfüllen des Antrags auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht 5,50 Euro.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • <link http: www.gesetze-im-internet.de gg external-link-new-window external link in new>Grundgesetz
  • <link http: www.ard.de home intern fakten abc-der-ard rundfunkstaatsvertrag index.html external-link-new-window external link in new>Rundfunkstaatsverträge

Ansprechpartner/in