Führungszeugnis

Beschreibung

Wer stellt das Führungszeugnis aus?

In der Bundesrepublik Deutschland führt das Bundesamt für Justiz ein zentrales Register. In das Bundeszentralregister werden unter anderem

  • strafgerichtliche Verurteilungen,
  • Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten sowie
  • Vermerke über Schuldunfähigkeit

eingetragen.

Was ist ein Führungszeugnis?

Bei einem Führungszeugnis handelt es sich um ein Zeugnis über den betreffenden Inhalt des Zentralregisters. Es stellt also eine Urkunde dar, die hauptsächlich verzeichnet, ob jemand vorbestraft ist oder nicht. Es wird unterschieden zwischen sogenannten

  • Privatführungszeugnissen, die für private Zwecke ausgestellt werden und
  • Behördenführungszeugnissen, die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden.
    Behördenführungszeugnisse werden unmittelbar an die Behörde übersandt. Allerdings hat die Behörde dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren.

Seit dem 16.07.2009 ist ein „erweitertes Führungszeugnis" eingeführt worden, welches über Personen erteilt werden kann, die

  • beruflich
  • ehrenamtlich oder
  • in sonstiger Weise

kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.

Das erweiterte Führungszeugnis kann nur mit entsprechender Bestätigung beantragt werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Hat die Person einen gesetzlichen Vertreter bzw. eine gesetzliche Vertreterin, so ist auch dieser bzw. diese antragsberechtigt. Ist die Person geschäftsunfähig, so ist nur ihr gesetzlicher Vertreter bzw. ihre gesetzliche Vertreterin hierzu berechtigt.

Eine Antragstellung durch einen anderen als den gesetzlichen Vertreter oder durch eine andere als die gesetzliche Vertreterin (also zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin) ist nicht möglich.

Wie und wo kann der Antrag gestellt werden?

Personen mit dem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können den Antrag persönlich bei jeder Meldebehörde stellen, bei der sie gemeldet sind. Eine Antrtagsstellung ist ebenfalls unmittelbar beim Bundesamt für Justiz möglich. 

Bei der Antragstellung haben Sie Ihre Identität und wenn Sie als gesetzliche Vertreter bzw. gesetzliche Vertreterin handeln, Ihre Vertretungsmacht nachzuweisen. Die Identität wird mittels Personalausweis oder Pass nachgewiesen.

Wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, halten Sie bitte die genaue Anschrift der Behörde und gegebenenfalls das Aktenzeichen bereit. Handelt es sich um ein erweitertes Führungszeugnis benötigt die Behörde den entsprechenden schriftlichen Nachweis hierüber.

Bei der Antragstellung wird außerdem die Gebühr für das Führungszeugnis in Höhe von 13,00 € entgegen genommen.

Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, können den Antrag persönlich oder in einfacher Schriftform unter Nachweis ihrer Identität direkt beim Bundesamt für Justiz stellen. Eine Antragstellung kann wegen des zu erbringenden Identitätsnachweises nicht per E-Mail erfolgen.

Weitere Informationen

Näheres, weitergehende Informationen rum um das Bundeszentralregister sowie deutsch-, englisch- und französischsprachige Anträge finden Sie im Internetauftritt des Bundesamtes für Justiz.

Gebühren

  • Die Gebühr für das Führungszeugnis beträgt 13,00 Euro.

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