Regenwassergebühr

Niederschlagswassergebühr

Beschreibung

Für die Einleitung des Regenwassers in das öffentliche Kanalnetz (Regenwasserkanal) erhebt die Gemeinde Bönen die Abwasserbeseitigungsgebühr Regenwasser.

Beginn und Ende der Gebührenpflicht

Die Gebührenpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, der auf die betriebsfertige Herstellung des Anschlusses an den öffentlichen Kanal folgt.

Wer ist gebührenpflichtig?

Gebührenpflichtig sind die Eigentümer/innen der am öffentlichen Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke. Eine Abrechnung mit Mietern und Pächtern ist satzungsmäßig nicht möglich.

Eigentümer ist die Person, die als Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen ist. Erfolgt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der/die Rechtsnachfolger/in gebührenpflichtig. Als Tag des Wechsels gilt der Tag des wirtschaftlichen Übergangs.

Berechnungsgrundlage

Grundlage für die Regenwassergebühr ist die Quadratmetergröße der bebauten und/oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Regenwasser abflusswirksam in die öffentlichen Kanäle gelangen kann. Nähere Informationen können Sie der Entwässerungsgebührensatzung der Gemeinde Bönen entnehmen (siehe unten).

SEPA-Lastschriftmandat

Gerne können Sie der Gemeindeverwaltung per SEPA-Lastschriftmandat erlauben, die Regenwassergebühr zusammen mit den anderen Grundbesitzabgaben bequem von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Damit vergessen Sie keine anstehenden Zahlungen und ersparen sich eine Menge Zeitaufwand. Selbstverständlich lässt sich das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.

Gebühren

  • Die aktuellen Gebührensätze finden Sie in der Entwässerungsgebührensatzung der Gemeinde Bönen

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Ansprechpartner/in