Bestattung durch die Ordnungsbehörde

Beschreibung

Übernahme der Veranlassung der Bestattung durch die Behörde mangels Zeit oder Hinterbliebener

Hinterlässt ein verstorbener Mensch keine Angehörigen, wird durch die Gemeinde Bönen im Rahmen einer ordnungsbehördlichen Bestattung eine würdevolle Beerdigung veranlasst. Eine ordnungsbehördliche Bestattung dient in erster Linie der Gefahrenabwehr, da von einem Leichnam gesundheitliche und hygienische Gefahren ausgehen können.

Aus diesem Grund sieht das Bestattungsgesetz auch eine Bestattungsfrist vor, innerhalb der ein Leichnam zu bestatten ist. Daher ist es letztlich eine Aufgabe des Ordnungsamts auch dann für eine Bestattung zu sorgen, wenn Angehörige diese nicht bzw. nicht rechtzeitig in die Wege leiten. In diesen Fällen werden die Bestattungspflichtigen jedoch nachträglich zum Kostenersatz herangezogen.

Hinterbliebene sind in nachstehender Reihenfolge gesetzlich zur Bestattung verpflichtet:

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner,
  • volljährige Kinder,
  • Eltern,
  • volljährige Geschwister,
  • Großeltern und volljährige Enkelkinder.

Für Angehörige, die nicht in der Lage sind, die Kosten der Beisetzung zu tragen, besteht die Möglichkeit der Übernahme dieser Kosten durch den Bereich Soziales der Gemeinde Bönen.

Gebühren

  • Die Kosten einer ordnungsbehördlichen Bestattung betragen zur Zeit etwa 3.300,00 €.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

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