Festsetzung von Messen und Ausstellungen

Beschreibung

Messen, Ausstellungen, Jahr-, Spezial-, Volks- und Wochenmärkte, die außerhalb der Ladenöffnungszeiten, insbesondere an Sonn- und Feiertagen, stattfinden, bedürfen der Erlaubnis des zuständigen Gewerbeamtes. Die Festsetzung legt dem Veranstalter (natürliche oder juristische Person) aber auch besondere Pflichten auf, um einen geregelten Ablauf der Veranstaltung zu garantieren. Hinweis: Besteht seitens des Veranstalters kein Interesse an den sogenannten Marktprivilegien, so kann dieser einen Markt auch ohne Festsetzung durchführen („Privatmärkte“). Häufig festgesetzte Märkte sind Trödelmärkte, Antikmärkte oder Handwerkermärkte.

Gebühren

  • Die Kosten der Festsetzung belaufen sich, je nach Veranstaltungsart und -größe, auf 50,00 Euro bis 750,00 Euro gem. Tarifstelle 12.13.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW i.V.m. der Gebührenempfehlung des Kreises Unna.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • <link http: www.gesetze-im-internet.de gewo external-link-new-window external link in new>§ 68 ff. GewO

Benötigte Unterlagen

  • Angaben über Ort, Art, Dauer und Zeitrahmen der Veranstaltung
  • Gewerbeanmeldung des Veranstalters
  • Antragsformular mit Unterschrift
  • evtl. zusätzlich die Beantragung einer Genehmigung zum vorübergehenden Ausschank alkoholischer Getränke
  • evtl. Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis (bei Nutzung öffentlicher Fläche)
  • Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung
  • Händlerliste mit Namen, Adresse, Branche der Beschicker
  • Teilnahmebedingungen

Antragstellung vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

Ansprechpartner/in