Gestattung für vorübergehenden Alkoholausschank
Beschreibung
Gestattung des Ausschanks von Alkohol aufgrund einer einmaligen Veranstaltung.
Bei besonderen Anlässen wie Reitturniere, Straßenfeste, Schützenfest etc. kann dem Veranstalter der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden. Das Ausschenken von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit ist somit für die Dauer der Veranstaltung erlaubt.
Die Gestattung geschieht auf Widerruf. Das bedeutet, dass die Gestattung zeitlich befristet (Dauer der Veranstaltung) ist.
Zu den Voraussetzungen setzen Sie sich mit den unten genannten Ansprechpartnern in Verbindung.
Gebühren
- Gemäß der Tarifstelle 12.14.6 der Tarifstelle 10.14.8 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) richtet sich die Höhe der Gebühr für die Gestattung nach dem Verwaltungsaufwand:
Der Gebührenrahmen beträgt 25,00 Euro bis 200,00 Euro. Im Regelfall beträgt die Gebühr 25,00 Euro (geringer Verwaltungsaufwand).
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Benötigte Unterlagen
- Voraussetzung für die Erteilung der Gestattung ist die Einreichung eines formlosen Antrags bzw. des entsprechenden ausgefüllten Formulars.
- Der Antrag mit den erforderlichen Angaben muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden.
Formulare
Ansprechpartner/in
- Herr
Jan Albrecht
E-Mail:jan.albrecht@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 245
-
N. N.
Telefon: 0 23 83 / 933 244
- Frau
Meike Walther
E-Mail:meike.walther@boenen.de
Telefon: 02383 933 243