Ladenöffnungszeiten
Beschreibung
Beantragung Verkaufsoffener Sonntage sowie Ahndung der Verstöße gegen Feiertagsgesetz und Ladenöffnungsgesetz
Schutzwürdige Tage und Uhrzeiten
Die Zeit von 06.00 Uhr bis 11.00 Uhr gilt als Hauptzeit des Gottesdienstes und ist daher besonders geschützt. Ebenso genießen einige Feiertage höheren Schutz. Daher sind zumeist öffentliche Veranstaltungen an diesen Tagen nur eingeschränkt beziehungsweise gar nicht gestattet. Verstöße gegen den Sonn- und Feiertagsschutz können dem Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Gemeindeverwaltung Bönen angezeigt werden.Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Gemeinde Bönen
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Ladenöffnungszeitengesetz
- Feiertagsgesetz NRW
Ansprechpartner/in
- Herr
Jan Albrecht
E-Mail:jan.albrecht@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 245
-
N. N.
Telefon: 0 23 83 / 933 244
- Frau
Meike Walther
E-Mail:meike.walther@boenen.de
Telefon: 02383 933 243