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Öffnungszeiten des Rathauses während der Feiertage / Jahreswechsel

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Rathaus ist in der Zeit vom 21. Dezember 2024 bis zum 01. Januar 2025 geschlossen. Ab dem 02. Januar 2025 sind wir wieder für Sie zu unseren Öffnungszeiten erreichbar. 

 

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Leichnamsüberführung ins Ausland - Bescheinigung -

Beschreibung

Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit einem Leichenpass zulässig. Dieser wird von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt.

Gebühren

  • Die Verwaltungsgebühr für einen Leichenpass beträgt 15,00 Euro.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 17 BestG NRW

Benötigte Unterlagen

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes
  • Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten ärztlichen Leichenschau

Ansprechpartner/in