Leichnamsüberführung ins Ausland - Bescheinigung -
Beschreibung
Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit einem Leichenpass zulässig. Dieser wird von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt.Gebühren
- Die Verwaltungsgebühr für einen Leichenpass beträgt 15,00 Euro.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 17 BestG NRW
Benötigte Unterlagen
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes
- Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten ärztlichen Leichenschau
Ansprechpartner/in
- Herr
Jan Albrecht
E-Mail:jan.albrecht@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 245
- Frau
Meike Walther
E-Mail:meike.walther@boenen.de
Telefon: 02383 933 243