Beschreibung
Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit einem Leichenpass zulässig. Dieser wird von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt.
Gebühren
- Die Verwaltungsgebühr für einen Leichenpass beträgt 15,00 Euro.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Benötigte Unterlagen
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes
- Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten ärztlichen Leichenschau
Ansprechpartner/in