Winterdienst
Beschreibung
Aufgaben der Gemeinde Bönen
Die Gemeinde Bönen führt den Winterdienst (Räumen und Streuen) auf den verkehrswichtigen öffentlichen Straßen und gemeindeeigenen Flächen durch. Die Sicherung der Fußgängerüberwege, Plätze, der Gehwege entlang gemeindeeigener Grundstücke und der Radwege gehört ebenso zu den Pflichten der Gemeinde. Zur Regelung des Winterdienstes wurden Straßen in Streustufen eingeteilt. Die Stufen 1-3 legen die Reihenfolge fest, in der die winterdienstliche Behandlung der Straßen durch den Bauhof der Gemeinde Bönen zu erfolgen hat. Hauptverkehrsstraßen, Straßen in denen der öffentliche Nahverkehr (Buslinien) fährt und Schulwege wurden in die Stufe 1(oberste Dringlichkeit) eingestuft. Der Winterdiensteinsatz beginnt in der Regel bereits um 4 Uhr, so dass bei Einsetzten des Berufsverkehres die Straßen gefahrlos zu passieren sind.
Das Straßenverzeichnis gibt hierüber Auskunft. (Link: Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung).
Aufgaben der Anlieger:
In Straßen, die überwiegend von den angrenzenden Grundstückseigentümern genutzt werden, ist die Winterwartung per Satzung auf die Anliegerinnen und Anlieger übertragen. Hier wird die Gemeinde Bönen nicht selbst tätig.
Im §4 der Straßenreinigungssatzung „Umfang der übertragenen Winterwartungspflichten“ sind die Aufgaben der Anlieger klar definiert.
Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist; ihre Verwendung ist nur erlaubt
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist.
b) an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.
An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie ein gefahrloser Zu- und Abgang zu den Haltestelleneinrichtungen gewährleistet ist.
Ist die Winterwartung der Fahrbahn übertragen, so sind bei Eis- und Schneeglätte
- gekennzeichnete Fußgängerüberwege
- Querungshilfen über die Fahrbahn und
- Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen oder Straßeneinmündungen
jeweils bis zur Mitte der Fahrbahnzu bestreuen, wobei abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen sind. § 3 Abs. 1 Satz 2 der Satzung gilt entsprechend.
In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr (sonn- und feiertags von 9.00 bis 20.00 Uhr) gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am Folgetag (werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr) zu beseitigen. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltigeroder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf die Straße geschafft werden.
Informationsbroschüre
Der Flyer „Winterdienst – Was tun bei Eis und Schnee?“ informiert über die Aufgaben der Gemeinde Bönen einerseits sowie der Bürgerinnen und Bürger andererseits, wenn bei Eis und Schnee aufgrund einer Verkehrsgefährdung geräumt und gestreut werden muss. Zu bestimmten Zeiten sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die den Verkehrsteilnehmern eine sichere Nutzung der Verkehrswege ermöglichen sollen.
Winterdienstbörse
Aufgrund der Nachfrage nach Winterdienstleistung von privater und gewerblicher Seite wurde eine „Kontaktbörse Winterdienst“ eingerichtet. Innerhalb dieser Kontaktbörse werden Firmen geführt, die Winterdienstleistungen in der Gemeinde Bönen anbieten und über die entsprechende Ausrüstung verfügen. Ziel ist es, Schneeräum- und Streudienste für Bürgerinnen und Bürger unbürokratisch anzubieten.
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Formulare
Ansprechpartner
- Herr
Thomas Düllberg
E-Mail:thomas.duellberg@boenen.de
Telefon: 02383 / 933 313