Bildungs-und Teilhabepaket
Beschreibung
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen haben Anspruch auf Bildung und das Mitmachen z.B. im Sportverein.
Wer hat Anspruch auf Leistungen?
Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket, wenn für das Kind bzw. den Jugendlichen folgende Leistungen an die Eltern oder an das Kind selbst gezahlt werden.
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch
- Sozialhilfe oder Grundsicherung nach em Zwölften Sozialgesetzbuch
- Asylbewerberleistungen
- Kinderzuschlag (KiZ) neben Kindergeld
Wer bekommt die Leistungen?
- Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- und berufsbildende Schule besuchen
- Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe erhalten nur Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
- mehrtägige Fahrten von Schule oder Kita
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung
- Soziale und kulturelle Teilhabe (Vereins-, Kultur und Freizeitangebote)
- Tagesausflüge von Schule oder Kita
- Schulbedarf
Für jedes Kind ist einmalig ein Datenerhebungsbogen auszufüllen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Unna.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
§ 34 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII)
Formulare
- Datenerhebung auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Antrag auf mehrtägige Schul- und Kitafahrten
- Antrag auf zusätzliche Lernförderung
- Kostennachweis Mittagessen
- Kostennachweis Sozial-und Kulturelle Teilhabe
- Kostennachweis Tagesausflug
Ansprechpartner/in
- Frau
Katharina Kirsch
E-Mail:katharina.kirsch@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 258
- Frau
Miriam Ludwiczak
E-Mail:miriam.ludwiczak@boenen.de
Telefon: 02383 933 273
- Frau
Laura Zumdick
E-Mail:laura.zumdick@boenen.de
Telefon: 02383 933 278
- Frau
Olga Heinz
E-Mail:olga.heinz@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 276