Offene Ganztagsgrundschule

Beschreibung

Die Gemeinde Bönen führt seit vielen Jahren an ihren Grundschulen die Offene Ganztagsschule erfolgreich durch. Diesbezüglich hat die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit den Schulleiterinnen sowie dem Fachbereich Familie und Jugend des Kreises Unna ein Gesamtkonzept für eine pädagogisch qualifizierte Betreuung Ihres Kindes geschaffen. Die Offene Ganztagsgrundschule in Bönen zeichnet sich durch hohe Standards aus, denen wir sicherlich auch die große Zahl von Anmeldungen in den vergangenen Schuljahren verdanken. Der für die Offene Ganztagsgrundschule gegründete Arbeitskreis ist bemüht, das Angebot in der Betreuung ständig zu verbessern.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Offenen Ganztagsgrundschule erfolgt auf freiwilliger Basis; die einmal vorgenommene Anmeldung Ihres Kindes ist jedoch verbindlich und gilt bis zum Ende der Grundschulzeit. Eine jährliche Kündigung ist zu der in der Satzung angegebenen Kündigungsfrist möglich. Selbst wenn Ihr Kind nach Abgabe der Anmeldung die Offene Ganztagsgrundschule nicht besucht, werden die Beitragszahlungen als Anteil der Jahresbetriebskosten fällig. Die Schüler/innen sollen gemäß Erlass die OGS regelmäßig in der Regel an 5 Tagen besuchen. Darüber hinaus muss der Schulträger nach den gesetzlichen Bestimmungen Ihr Kind bei einer nicht regelmäßigen Teilnahme vom Besuch der Offenen Ganztagsgrundschule ausschließen.
 

Ausnahmeregelung

Es besteht die Möglichkeit, in begründeten Fällen einen Antrag auf Verkürzung der Betreuungszeit für einzelne Tage bei der Schulleitung der jeweiligen Grundschule zu stellen. Über die Zustimmung entscheidet die Schulleitung unter pädagogischen Gesichtspunkten. Eine Kündigung Ihrerseits ist nur aus einem wichtigen Grund zulässig. Ein solcher Grund liegt z.B. vor, wenn Sie umziehen und Ihr Kind die Schule verlässt.
 

Zeitlicher Rahmen

Für alle Bönener Grundschulen beginnt die Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule mit der ersten Schulstunde. Nach der vierten Stunde setzt das nachunterrichtliche Betreuungsangebot ein. Es endet um 16:30 Uhr. Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 schreibt vor, dass sich der Zeitrahmen offener Ganztagsgrundschulen mindestens bis 15.00 Uhr erstreckt. Ebenfalls bieten wir eine schulübergreifende Betreuung für die bekannten Schulferienzeiten und für schulfreie Tage (wie z. B. bewegliche Ferientage etc.) an .Einzige Ausnahme: In der Zeit vom 24.12. bis zum 01.01. bleiben die Betreuungseinrichtungen beider Schulen vollständig geschlossen. In den Sommerferien gibt es an jeder Schule eine 3-wöchige Schließzeit; in den restlichen Ferienzeiten wechseln sich beide Einrichtungen wochenweise bei der Betreuung der Kinder ab. Für den sicheren Rückweg nach der täglichen Beendigung der Offenen Ganztagsgrundschule und für die Schülerbeförderung während der Ferienzeiten sowie an unterrichtsfreien Tagen müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten selbst sorgen.
 

Personaleinsatz

Jede Gruppe der Offenen Ganztagsgrundschule wird durch eine pädagogische Fachkraft betreut. Sie/Er steht dem Kind und den Erziehungsberechtigten als ständige(r) Ansprechpartnerin/Ansprechpartner zur Verfügung. Zur Unterstützung arbeitet zu bestimmten Zeiten eine zweite bzw. dritte Kraft in der Gruppe. Die Kinder der Offenen Ganztagsgrundschule werden zusätzlich von Lehrkräften mit einem gewissen wöchentlichen Stundenkontingent fachlich begleitet. Darüber hinaus wird weiteres Personal (sog. Lernbegleiter) für die Hausaufgabenbegleitung an beiden Schulen eingesetzt.. Sofern Sie eine Betreuung vor der ersten Schulstunde (ab 7:00 Uhr) wünschen, kreuzen Sie dies bitte auf Ihrem Anmeldeformular an. Die Verwaltung wird dann auch für diese Zeit eine Betreuung organisieren. 
 

Angebotsschwerpunkte

  •  Hausaufgabenbegleitung
  •  Musikangebote
  •  Sport
  • weiteren wechselnden Projektangeboten (u.a. durch Mitwirkung der Träger der Kinder- und Jugendhilfe)

Neben diesen Angeboten wird den Kindern auch ein entsprechender Freiraum zum Spielen in der Offenen Ganztagsgrundschule eingeräumt.
 

Gemeinsames Mittagessen, Getränke, Obst ... 

Für alle Schülerinnen und Schüler der Offenen Ganztagsgrundschule gibt es eine warme Mittagsmahlzeit. Das Mittagessen wird von einem Caterer angeliefert. Die Kosten für die Mittagsverpflegung betragen inklusive der Snacks und Getränke pauschal 60,00 € pro Kalendermonat (12x 60,00 €). Kinder, die aus triftigen Gründen nicht am Mittagessen teilnehmen können (z.B. wegen einer Lebensmittelunverträglichkeit), haben ein ärztliches Attest einzureichen.

Die Pauschale wird monatlich per SEPA-Lastschriftmandat abgebucht.
 

Unterstützung Ihres Kindes aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Sie erfüllen die Voraussetzungen, um Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten, wenn Sie Anspruch auf Leistungen auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem SGB XII oder Kinderzuschlag haben. Für die Mahlzeiten ist dann vom Erziehungsberechtigten kein Eigenanteil für den bewilligten Zeitraum zu leisten. Einen Antrag auf Unterstützung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten Sie bei Ihrem Jobcenter bzw. der Wohngeldstelle sowie in der Schulverwaltung. Auch der/die Bildungs- und Teilhabeberater/in der Grundschule (Schulsozialarbeiter/in) hilft Ihnen gerne beim Ausfüllen und unterstützt Sie beratend. 
 

Elternbeitrag

Der festzusetzende Elternbeitrag ergibt sich aus Ihrem Einkommen. In § 8 der Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen vom 20.03.2008 ist definiert, welche Einkünfte zum Einkommen gehören (siehe Anlage). Die entsprechende Beitragshöhe und die verabschiedete Geschwisterkind-Regelung können Sie § 4 dieser Gebührensatzung entnehmen. Der Fachbereich Familie und Jugend des Kreises Unna ist für die Berechnung und Festsetzung Ihres Elternbeitrages zuständig. Der Kreis Unna wird Sie anschreiben, mit der Bitte die Einkommensunterlagen vorzulegen. Einen diesbezüglichen Festsetzungsbescheid mit einer von Ihnen anschließend zu unterzeichnenden Einzugsermächtigung erhalten Sie nach der Ermittlung Ihres monatlich zu leistenden Elternbeitrages für die Betreuung Ihres Kindes in der OGS durch den Kreis Unna, Fachbereich Familie und Jugend. 

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 9 Abs. 3  Schulgesetz NRW i.V.m. Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010: "Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I"

Benötigte Unterlagen

  • Bitte reichen Sie das mit der Post an die Erziehungsberechtigten übersandte Anmeldeformular ausgefüllt bei den Grundschulen ein.
  • Sie erhalten daraufhin bei Aufnahme Ihres Kindes in die OGS eine schriftliche Aufnahmebestätigung.

Ansprechpartner/in