Interkommunale Wärmeplanung – Der gemeinsame Weg in die Energiewende

Wir müssen etwas tun. Mit Blick auf den Klimawandel ist es inzwischen allgemeiner Konsens, dass sich nicht nur das Klima ändert, sondern auch die Anforderungen an die Energieversorgung.

Energie und Wärme haben weltweit einen Anteil von fast 60% der weltweiten CO2-Emissionen. Genau hier setzt die von der Bundesregierung im Wärmeplanungsgesetz geforderte Kommunale Wärmeplanung an.
Der kommunale Wärmeplan ist ein Instrument zur Erreichung der angestrebten Klimaneutralität der Bundesregierung bis 2045. Die Regelung sieht vor, dass in Kommunen mit einer Einwohnerzahl von bis zu 100.000 bis spätestens 30. Juni 2028 ein kommunaler Wärmeplan erstellt sein muss.

Die drei Kommunen Kamen, Bönen und Bergkamen fallen unter diese Grenze und wollen sich dieser Aufgabe gemeinsam stellen.
Zum Auftakt werden die Räte der drei Kommunen im Rahmen der Informationsveranstaltung „Interkommunale Wärmeplanung: Der gemeinsame Weg in die Energiewende“ in der Stadthalle Kamen am 28.05.2024 gemeinsam von den drei Bürgermeistern sowie der Geschäftsführung der GSW über die Ziele, Rahmenbedingungen und die Komplexität der Aufgabe ins Bild gesetzt.


Bis zum nächsten Sommer soll die erste Fassung der Kommunalen Wärmepläne erarbeitet werden. Ein zentraler Teil dieser Pläne wird die Ausweisung von Eignungsgebieten für bspw. Wärmenetze oder Einzelheizungen sein. Diese Ausweisung bietet den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort eine Hilfestellung dabei, wie mit der eigenen Heizungsanlage zu verfahren ist und schafft damit Planungssicherheit.
Eine besondere Relevanz erhält das Wärmeplanungsgesetz durch seine Verschneidung mit dem Gebäudeenergiegesetz, kurz dem GEG. Der zuvor genannte Stichtag bis zu dem die kommunalen Wärmepläne spätestens vorzulegen sind, gilt gleichermaßen als finaler Startschuss für die Vorgabe, dass auch in Bestandsgebäuden jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden muss (vorbehaltlich bestimmter Ausnahme- und Übergangsregelungen).


Vor dem 30. Juni 2028 stellt der kommunale Wärmeplan eine informelle Planung ohne rechtliche Auswirkungen dar. Allein der Beschluss des Wärmeplans löst für Bürgerinnen und Bürger noch keine direkte Umsetzungspflicht des GEG aus. Grundsätzlich gilt für die drei Kommunen aber: Wir müssen etwas tun und je eher die Kommunale Wärmeplanung vorliegt desto schneller erhalten die Bürgerinnen und Bürger die notwendige Orientierungs- und Entscheidungsgrundlage, die sie für einen effizienten Umbau hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung brauchen.

© Stadt Kamen