Frühzeitige Beteiligung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 „ComfortLife“
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB sind der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Entwurf der zugehörigen Begründung in der Zeit vom
02.01. bis 31.01.2025
sowohl auf dem Stadtplanungsportal der Gemeinde Bönen (Stadtplanungsportal der Gemeinde Bönen) als auch unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht. Darüber hinaus liegen die Verfahrensunterlagen im Rathaus der Gemeinde Bönen, Fachbereich III Planen-Bauen-Umwelt, Raum 432, Am Bahnhof 7, 59199 Bönen, während der Dienststunden
montags, dienstags
und donnerstags von 08:30 bis 12:30 Uhr
von 13:30 bis 16:00 Uhr
mittwochs und freitags von 08:30 bis 12:30 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme gem. § 3 (1) BauGB öffentlich aus.
Für die Einsichtnahme im Rathaus wird die telefonische Vereinbarung eines Termins empfohlen (Elisabeth Frieling, 02383/933-306).
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Stellungnahmen zu dem Entwurf einschließlich Begründung können insbesondere elektronisch über das Stadtplanungsportal, per E-Mail sowie schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
© Rainer Sturm / pixelio.de