Frühzeitige Beteiligung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 „ComfortLife“

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Aufstellungsverfahren des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 „ComfortLife“ hat begonnen. Bis zum 31. Januar 2025 können interessierte Bürgerinnen und Bürger, Fachbehörden und Verbände die Planunterlagen vorzugsweise online über die Webseite einsehen und zum vorliegenden Entwurf Stellung nehmen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB sind der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Entwurf der zugehörigen Begründung in der Zeit vom

02.01. bis 31.01.2025

sowohl auf dem Stadtplanungsportal der Gemeinde Bönen (Stadtplanungsportal der Gemeinde Bönen) als auch unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht. Darüber hinaus liegen die Verfahrensunterlagen im Rathaus der Gemeinde Bönen, Fachbereich III Planen-Bauen-Umwelt, Raum 432, Am Bahnhof 7, 59199 Bönen, während der Dienststunden

montags, dienstags

und donnerstags                                von 08:30 bis 12:30 Uhr

                                                           von 13:30 bis 16:00 Uhr

mittwochs und freitags                       von 08:30 bis 12:30 Uhr

 

zu jedermanns Einsichtnahme gem. § 3 (1) BauGB öffentlich aus.

Für die Einsichtnahme im Rathaus wird die telefonische Vereinbarung eines Termins empfohlen (Elisabeth Frieling, 02383/933-306).

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Stellungnahmen zu dem Entwurf einschließlich Begründung können insbesondere elektronisch über das Stadtplanungsportal, per E-Mail sowie schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.