Frühzeitige Beteiligung zum Bauleitplanverfahren Nr. 31 „Bahnhofsumfeld“ gestartet

Der Bebauungsplan Nr. 31 „Bahnhofsumfeld“ hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die verkehrliche Neuordnung des Bahnhofumfeldes zu schaffen

Der Bebauungsplan Nr. 31 „Bahnhofsumfeld“ hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die verkehrliche Neuordnung des Bahnhofumfeldes zu schaffen. Innerhalb des Plangebiets sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Gleisquerungen (Kfz-Tunnel, Personen/Radfahrerunterführung nebst der dazu erforderlichen Anschlussbauwerke (Rampen/Treppen), die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes, die Umsetzung der Entlastungsstraße und die Ausweisung neuer Bauflächen geschaffen werden.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB sind der Entwurf des Bebau­ungsplans Nr. 31 "Bahnhofsumfeld" sowie der Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbericht in der Zeit vom 11.04 bis einschließlich 09.05.2025 auf der Homepage der Gemeinde Bönen (Stadtplanungsportal der Gemeinde Bönen) veröffentlicht. Darüber hinaus liegen die Verfahrensunterlagen im Rathaus der Gemeinde Bönen, Fachbereich III Planen-Bauen-Umwelt, Raum 432, Am Bahnhof 7, 59199 Bönen, während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme gem. § 3 (1) BauGB öffentlich aus.

 

Stellungnahmen zu dem Entwurf einschließlich Begründung können insbesondere elek­tro­nisch über das Stadtplanungsportal, per E-Mail sowie schriftlich oder zur Niederschrift vorge­bracht werden.