Offenlage des Entwurfs zur Innenbereichssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 BauGB für die Dorflage Fröndenberger Straße in Lenningsen
Der Entwurf der Innenbereichssatzung „Fröndenberger Straße" liegt mit der dazugehörigen Begründung in der Zeit vom
12. Mai 2021 bis einschließlich 13. Juni 2021
sowohl auf der Homepage der der Gemeinde Bönen (https://www.o-sp.de/boenen/plan/beteiligung.php), als auch im Rathaus der Gemeinde Bönen, Fachbereich III, Planen-Bauen-Umwelt, Ratssaal, Am Bahnhof 7, 59199 Bönen, während der Dienststunden
montags, dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
mittwochs und freitags von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme gem. § 3 (2) BauGB öffentlich aus. Für die Einsichtnahme im Rathaus ist zwingend die telefonische Vereinbarung eines Termins notwendig (Jens Büchting, 02383/933-311).
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Stellungnahmen zu dem Entwurf einschließlich Begründung können insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.
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