Informationen zu den dem 31. März 2021 geltenden Regelungen im Einzelhandel

Land zieht Corona-Notbremse - Kreis Unna nutzt Test-Option – Einzelhandel darf mit Auflagen weiter öffnen

das Land NRW ordnet für den Kreis Unna die Corona-Notbremse an. Weil die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen seit drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt, gilt die Notbremse ab Mittwoch, 31. März. Der Kreis Unna nutzt aber mögliche Spielräume und zieht die so genannte Test-Option, damit unter anderem der Einzelhandel geöffnet bleiben darf.

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Land zieht Corona-Notbremse - Kreis Unna nutzt Test-Option – Einzelhandel darf mit Auflagen weiter öffnen - Wirtschaftsförderung Kreis Unna (wfg-kreis-unna.de)