Spätestens seit dem Frühjahr 2018, kurz vor dem Anwendungsbeginn der EU-Datenschutz-Grundverordnung ist der Datenschutz in aller Munde und aus vielen Diskussionen nicht mehr weg zu denken. Der Schutz personenbezogener Daten, Fragen der Datensicherheit, die Rechte der betroffenen Personen und der Schutz der IT-Systeme gewinnen täglich an mehr Bedeutung wie viele erfolgreiche Hackerangriffe auf soziale Netzwerke, Kreditkartenunternehmen, den Bundestag, Ministerien und Behörden beweisen.
Dabei hat sich die Rechtslage auf dem Gebiet des Schutzes personenbezogener Daten in Deutschland mit der Datenschutz-Grundverordnung unterschiedlich verändert: Im nicht-öffentlichen Bereich, also der „freien Wirtschaft“ wirkt sich die Datenschutz-Grundverordnung deutlich stärker aus als in den Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Insbesondere für die Aufgabenerfüllung der Behörden und anderer öffentlicher Stellen wird die Verarbeitung und der Schutz personenbezogener Daten nach wie vor im wesentlichen durch das nationale Recht geprägt, weil die Datenschutz-Grundverordnung hier nur partiell Vorschriften enthält. Die materiellen Rechtsgrundlagen sind jedoch im Recht der EU-Mitgliedstaaten zu schaffen.
Insgesamt, das gilt sowohl für den öffentlichen wie den nicht-öffentlichen Bereich, hat sich seit dem 25. Mai 2018 in Deutschland verhältnismäßig wenig im Datenschutzrecht geändert. Dies liegt hauptsächlich daran, dass das deutsche Recht schon seit vielen Jahren sehr detailliert und konkret die Zulässigkeit des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie die Grenzen von Eingriffen reglementiert. Deutschland hat dieses auf Basis der früheren EG-Datenschutz-Richtlinie geschaffene Datenschutzrecht kontinuierlich weiter entwickelt und den so geschaffenen Standard wiederum an vielen Stellen erfolgreich in die neue Datenschutz-Grundverordnung einbringen können. Daher finden sich viele bisherige Regelungen des deutschen Rechts nunmehr nahezu identisch in der Datenschutz-Grundverordnung wieder - das Beispiel Einwilligung zeigt dies eindrucksvoll: Eine nach bisherigem deutschem Recht wirksam erteilte Einwilligung gilt auch nach dem 25. Mai 2018 weiter, weil sie dem neuen Recht entspricht - sagen die deutschen Aufsichtsbehörden.
Und auch die Betroffenenrechte der Datenschutz-Grundverordnung sind für deutsche datenverarbeitende Stellen als Verantwortliche nichts Neues, sie sind nur stärker ins Bewusstsein der Menschen gerückt worden.
Die Gemeinde Bönen nimmt die Rechte der betroffenen Personen und das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten seit vielen Jahren ernst. Beraten, unterstützt und kontrolliert werden wir durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Der Datenschutzbeauftragte informiert Sie gerne zu Fragen der Datenverarbeitung und des Datenschutzes in unserer Verwaltung, ebenso bei Fragen zu den Betroffenenrechten - Sie können ihn jederzeit direkt kontaktieren. (Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: siehe unten)
Auch wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre personenbezogenen Daten bei uns nicht ordnungsgemäß verarbeitet werden und Sie sich beschweren wollen, ist der behördliche Datenschutzbeauftragte Ihr erster Ansprechpartner. Dabei ist er zur Verschwiegenheit über die Person des Beschwerdeführers genauso verpflichtet, wie über alle Inhalte von Beschwerden, die Rückschlüsse auf Beschwerdeführer zulassen - wenn Sie ihn nicht von der Schweigepflicht befreien. Allerdings lassen sich individuelle Beschwerden oftmals nicht ohne einen konkreten Personenbezug bearbeiten.
Im gleichen Umfang hat der Datenschutzbeauftragte ein Zeugnisverweigerungsrecht und seine elektronischen und Papierakten unterliegen einem Beschlagnahmeverbot.
Wenn Sie allgemeine Fragen zum Datenschutz haben, egal ob im öffentlichen oder im nicht-öffentlichen Bereich, können Sie sich direkt an die Aufsichtsbehörde wenden, die Ihnen gerne Auskunft erteilt, Beschwerden entgegennimmt oder Anzeigen zum Beispiel wegen unzulässiger privater Videobeobachtung oder unerlaubter Werbung verfolgt. (Kontaktdaten LDI NRW: siehe unten)
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragter
Herr Eric Janzen
Rathausplatz 1
59423 Unna
Fon 0151 54 32 27 10
(Hinweis: Der Datenschutzbeauftragte der Kreisstadt Unna ist auch für die Gemeinde Bönen zuständig.)
Kontaktdaten LDI NRW
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2 - 4
40213 Düseldorf
Fon 0211 / 38 42 40
(Hinweis: Auf der Homepage der LDI NRW finden Sie auch Hinweise für eine verschlüsselte Kommunikation.)
Datenschutz auf der Homepage der Gemeinde Bönen
Bei jedem Zugriff auf Inhalte dieses Internetangebotes werden Name der angeforderten Datei, Datum und Uhrzeit der Anforderung sowie die übertragene Datenmenge, die Internet-Protokoll Adresse (sog »IP-Adresse«) zur Identifikation des anfragenden Rechners sowie die Meldung, ob Ihr Abruf erfolgreich war, gespeichert. Die Gemeinde Bönen kann nicht nachvollziehen, welche Nutzerin/welcher Nutzer welche Daten abgerufen hat. Die Gemeinde Bönen nutzt die anonymen Informationen ausschließlich zu statistischen Zwecken, um damit seine Dienstleistungen, seinen Service und den Inhalt dieser Website selbst zu verbessern. Es werden keine Techniken (z.B. Cookies) eingesetzt, die Rückschlüsse auf das Zugriffsverhalten von Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen.
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Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur im Einzelfall auf Anordnung der zuständigen Stellen zum Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr.
Fachbereich I
Zentrale Dienste und Personal
- Ehe- und Altersjubiläen
- Durchführung von Wahlen und Abstimmungen
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- Führung des Korruptionsverzeichnisses
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- Personalurlaub
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- Ausbildung
- Fortbildung
- Personalakten
- Pensionärsbetreuung
- Zeiterfassung
- Leistungsorientierte Bezahlung
- Entgeldumwandlung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Wiedereingliederungsmanagement
- Erhebung einer Auzubildendenbörse
Haushaltssteuerung, Kostenrechnung, Finanzbuchhaltung
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- Erstellung des Beteiligungsberichts
- Ermittlung der internen Leistungsverrechnung
- Personalkostenermittlung in den Gebührenhaushalten
- Abwicklung sämtlicher finanzwirksamer Geschäftsvorfälle
Zahlungsabwicklung und Vollstreckung
- Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen
- Erfassung von SEPA-Lastschriftmandaten
- Erlass
- Erledigung von Amtshilfeersuchen öffentlicher Stellen
- Niederschlagungen
- Stundungen
Steuern und Abgaben
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- Erhebung Vergnügungssteuer
- Erhebung Hundesteuer
- Erhebung Schmutzwassergebühren
- Erhebung Abfallgebühren
- Erhebung Oberflächenentwässerungsgebühren
- Erhebung Straßenreinigungsgebühren
- Erhebung Grundsteuer B
Fachbereich III
Planen und Bauen
- Beteiligungen im Planungsverfahren
- Zuschüssen des Jung kauft Alt
- Negativzeugnissen Vorkaufsrechten
- Interessentenliste für Baugebiete
- Teilnehmerlisten für Veranstaltungen des Planungsamtes
- Anfragen für planungsrechtliche Auskünfte
- Baugenehmigungsverfahren
- allgemeine Bauordnungsangelegenheiten
- Denkmalpflege und Denkmalschutz
- Vermietung, Verpachtung, Grundstücksverkehr, Grundbuchangelegenheiten
- Anliegerversammlungen
- Führen einer Firmendatenbank
- Führen eines Innenstadtkatasters
- Beteiligungsverfahren
- Liegenschaftsmanagement Verzeichnis von Kaufinteressenten
- Liegenschaftsmanagement Pächterdatei
- Liegenschaftsmanagement Gestattungsverträge
- Beiträge nach dem KAG NW
- Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen
- Erhebung von Kostenersätzen nach dem KAG NW
- Beitragsrecht nach dem BauGB
- Erarbeitung von städtebaulichen Verträgen
Straßen, Entwässerung, Grünanlagen, Umwelt
- Straßenaufbruchgenehmigungen, Zustimmungen gem. Telekommunikationsgesetz
- Klärschlammentsorgung Kleinkläranlagen
- Indirekteinleiterkataster
- Führen eines Kanalkatasters u. Gewässerkatasters
- Erledigung allgemeiner Mängelmeldungen
- Durchsetzung des Anschluss und Benutzungszwangs
- Antrag auf Bordsteinabsenkung
- Anliegerversammlungen
- Kampfmittelbeseitigung
- allg. Klimaschutz- und Klimaanpassungsangelegenheiten
- Klimaschutz- und Klimaanpassungsveranstaltungen
- Angelegenheiten im Rahmen von Fair Trade
- Friedhofsverwaltung
- Anfragen für planungsrechtliche Auskünfte
- Angelegenheiten der Abfallentsorgung
- Umsetzung der Baumschutzsatzung
- Erhebung von Beiträgen für Ausgleichsmaßnahmen
Fachbereich II
Standesamt
Bürgerbüro
- Führen des Melderegisters
- Pass und Ausweisangelegenheiten
- Vereinnahmung und Abrechnung von Gebühren im Bürgerbüro der Gemeinde Bönen
- Führungszeugnisse
- Fundsachen Fundbüro
- Fischereischeine
- Abmeldung KFZ - Änderung KFZ-Schein
- Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Schule, Sport, Kultur
- Seniorenangelegenheiten
- Allgemeine Schulangelegenheiten
- Durchführung OGS Übermittagbetreuung
- Auskünfte und beglaubigte Kopien des Archivs
- Künstlerverwaltung Kulturamtes
- Eintrittskartenverwaltung Kulturamt
- Belegungspläne für Sporteinrichtungen
- Teilnahmeverwaltung JeKits
- Partnerschaftliche Aktivitäten
Bücherei
Soziales
- Wahrnehmung aller Aufgaben im Rahmen der Grundsicherung
- Wahrnehmung aller Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wahrnehmung aller Aufgaben nach dem Wohnungsbindungsgesetz
- Wohngeldangelegenheiten
Ordnungsamt
- Durchführung von Kirmesveranstaltungen
- Hundehaltung
- Erlaubnisse gemäß Sprengstoffgesetz
- Obdachlosenwesen
- Unterbringungen Einweisungen gemäß PsychKG
- Eingriffsverwaltung Ordnungswidrigkeiten
- Sondernutzungserlaubnisse nach dem Straßen und Wegegesetz
- Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen
- Angelegenheiten des Gewerberecht
- Bearbeitung von Auszügen aus dem Gewerbezentralregister
- Schiedsleute
- Erfassung und Überwachung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr
- Abrechnung von Feuerwehreinsätzen
- Mitglieder und Einsatzverwaltung der freiwilligen Feuerwehr
- Organisation von Brandverhütungsschauen