Datenschutz

Spätestens seit dem Frühjahr 2018, kurz vor dem Anwendungsbeginn der EU-Datenschutz-Grundverordnung ist der Datenschutz in aller Munde und aus vielen Diskussionen nicht mehr weg zu denken. Der Schutz personenbezogener Daten, Fragen der Datensicherheit, die Rechte der betroffenen Personen und der Schutz der IT-Systeme gewinnen täglich an mehr Bedeutung wie viele erfolgreiche Hackerangriffe auf soziale Netzwerke, Kreditkartenunternehmen, den Bundestag, Ministerien und Behörden beweisen. 

Dabei hat sich die Rechtslage auf dem Gebiet des Schutzes personenbezogener Daten in Deutschland mit der Datenschutz-Grundverordnung unterschiedlich verändert: Im nicht-öffentlichen Bereich, also der „freien Wirtschaft“ wirkt sich die Datenschutz-Grundverordnung deutlich stärker aus als in den Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Insbesondere für die Aufgabenerfüllung der Behörden und anderer öffentlicher Stellen wird die Verarbeitung und der Schutz personenbezogener Daten nach wie vor im wesentlichen durch das nationale Recht geprägt, weil die Datenschutz-Grundverordnung hier nur partiell Vorschriften enthält. Die materiellen Rechtsgrundlagen sind jedoch im Recht der EU-Mitgliedstaaten zu schaffen. 

Insgesamt, das gilt sowohl für den öffentlichen wie den nicht-öffentlichen Bereich, hat sich seit dem 25. Mai 2018 in Deutschland verhältnismäßig wenig im Datenschutzrecht geändert. Dies liegt hauptsächlich daran, dass das deutsche Recht schon seit vielen Jahren sehr detailliert und konkret die Zulässigkeit des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie die Grenzen von Eingriffen reglementiert. Deutschland hat dieses auf Basis der früheren EG-Datenschutz-Richtlinie geschaffene Datenschutzrecht kontinuierlich weiter entwickelt und den so geschaffenen Standard wiederum an vielen Stellen erfolgreich in die neue Datenschutz-Grundverordnung einbringen können. Daher finden sich viele bisherige Regelungen des deutschen Rechts nunmehr nahezu identisch in der Datenschutz-Grundverordnung wieder - das Beispiel Einwilligung zeigt dies eindrucksvoll: Eine nach bisherigem deutschem Recht wirksam erteilte Einwilligung gilt auch nach dem 25. Mai 2018 weiter, weil sie dem neuen Recht entspricht - sagen die deutschen Aufsichtsbehörden. 

Und auch die Betroffenenrechte der Datenschutz-Grundverordnung sind für deutsche datenverarbeitende Stellen als Verantwortliche nichts Neues, sie sind nur stärker ins Bewusstsein der Menschen gerückt worden. 

Die Gemeinde Bönen nimmt die Rechte der betroffenen Personen und das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten seit vielen Jahren ernst. Beraten, unterstützt und kontrolliert werden wir durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten.

Der Datenschutzbeauftragte informiert Sie gerne zu Fragen der Datenverarbeitung und des Datenschutzes in unserer Verwaltung, ebenso bei Fragen zu den Betroffenenrechten - Sie können ihn jederzeit direkt kontaktieren. (Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: siehe unten) 

Auch wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre personenbezogenen Daten bei uns nicht ordnungsgemäß verarbeitet werden und Sie sich beschweren wollen, ist der behördliche Datenschutzbeauftragte Ihr erster Ansprechpartner. Dabei ist er zur Verschwiegenheit über die Person des Beschwerdeführers genauso verpflichtet, wie über alle Inhalte von Beschwerden, die Rückschlüsse auf Beschwerdeführer zulassen - wenn Sie ihn nicht von der Schweigepflicht befreien. Allerdings lassen sich individuelle Beschwerden oftmals nicht ohne einen konkreten Personenbezug bearbeiten.

Im gleichen Umfang hat der Datenschutzbeauftragte ein Zeugnisverweigerungsrecht und seine elektronischen und Papierakten unterliegen einem Beschlagnahmeverbot.  

Wenn Sie allgemeine Fragen zum Datenschutz haben, egal ob im öffentlichen oder im nicht-öffentlichen Bereich, können Sie sich direkt an die Aufsichtsbehörde wenden, die Ihnen gerne Auskunft erteilt, Beschwerden entgegennimmt oder Anzeigen zum Beispiel wegen unzulässiger privater Videobeobachtung oder unerlaubter Werbung verfolgt. (Kontaktdaten LDI NRW: siehe unten)  

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter

Herr Eric Janzen

Rathausplatz 1

59423 Unna 

Fon 0151 54 32 27 10

datenschutz@stadt-unna.de

(Hinweis: Der Datenschutzbeauftragte der Kreisstadt Unna ist auch für die Gemeinde Bönen zuständig.)  

Kontaktdaten LDI NRW 

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2 - 4

40213 Düseldorf 

Fon 0211 / 38 42 40

poststelle@ldi.nrw.de

www.ldi.nrw.de

(Hinweis: Auf der Homepage der LDI NRW finden Sie auch Hinweise für eine verschlüsselte Kommunikation.)

Datenschutz auf der Homepage der Gemeinde Bönen

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