Vollsperrung der Straße Grenzweg
Den durch die Vollsperrung betroffenen Anliegern wird die Erreichbarkeit der Grundstücke gewährleistet. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Anlieger hierüber durch die Baufirma rechtzeitig vorher durch Handzettel oder mittels persönlicher Gespräche entsprechend informiert.
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© Wilhelmine Wulff / pixelio.de