Offenlage des Entwurfs zur Innenbereichssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 BauGB für die Dorflage Fröndenberger Straße in Lenningsen

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Aufstellungsverfahren der Innenbereichssatzung „Fröndenberger Straße“ beginnt am 12. Mai 2021. Bis zum 13. Juni 2021 können interessierte Bürgerinnen und Bürger, Fachbehörden und Verbände die Planunterlagen vorzugsweise online über die Webseite oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung im Rathaus der Gemeinde Bönen einsehen und zum vorliegenden Entwurf Stellung nehmen.

Der Entwurf der Innenbereichssatzung „Fröndenberger Straße" liegt mit der dazugehörigen Begründung in der Zeit vom

                        12. Mai 2021 bis einschließlich 13. Juni 2021

sowohl auf der Homepage der der Gemeinde Bönen (https://www.o-sp.de/boenen/plan/beteiligung.php), als auch im Rathaus der Gemeinde Bönen, Fachbereich III, Planen-Bauen-Umwelt, Ratssaal, Am Bahnhof 7, 59199 Bönen, während der Dienststunden

montags, dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 16.00 Uhr

mittwochs und freitags von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme gem. § 3 (2) BauGB öffentlich aus. Für die Einsichtnahme im Rathaus ist zwingend die telefonische Vereinbarung eines Termins notwendig (Jens Büchting, 02383/933-311).

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Stellungnahmen zu dem Entwurf einschließlich Begründung können insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.